Beitrag #1
06.10.2014, 20:52
Hallo
Ich werde am 22.10 die Anträge für Personenstands/Namens Änderung in der Östereichische Botschaft in Berlin abgeben . Das solche Anträge bei Österreichischen Ausländer direkt nach Wien geschickt (Zuständige Behörde ) . Es geht um folgendes habe gelesen das "In Wien wird etwa explizit die Diagnose "Transidentität" verlangt wird". In meinen ganzen Gutachten steht die Standard Diagnose laut ICD-10 :F64.0 Transsexulismus. Wird das Probleme geben auf dem Amt ? Aber solche bezeichnung "Transidentität gibts ja gar nicht in den ICD-10.
Liebe Grüße
Tanya
Ich werde am 22.10 die Anträge für Personenstands/Namens Änderung in der Östereichische Botschaft in Berlin abgeben . Das solche Anträge bei Österreichischen Ausländer direkt nach Wien geschickt (Zuständige Behörde ) . Es geht um folgendes habe gelesen das "In Wien wird etwa explizit die Diagnose "Transidentität" verlangt wird". In meinen ganzen Gutachten steht die Standard Diagnose laut ICD-10 :F64.0 Transsexulismus. Wird das Probleme geben auf dem Amt ? Aber solche bezeichnung "Transidentität gibts ja gar nicht in den ICD-10.
Liebe Grüße
Tanya