Kostenübernahme von FFS
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Beitrag #1
Hallo,
ich wollte wissen ob ich die Kosten für meine Gesichts OP von der Krankenkasse rückerstatten kann. Ich war heute dort und die haben mir gesagt, dass sie meine Rechnung mit einem psychologischen Befund weiterschicken könnten und dass ich so vielleicht einen Teil der Kosten zurück bekommen könnte. Ich hab da aber Zweifel, weil ich die OP nicht in Österreich gemacht hab und weil die möglicherweise diese Operation nicht als medizinisch notwendig betrachten. Da ich die Operation selbst bezahlt habe, hab ich auch keinen Anspruch auf Krankenstand.
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RE: Kostenübernahme von FFS
Beitrag #2
Also ich gehe mal davon aus, dass die GKK´s diese Kosten sicher nicht übernehmen. Bestenfalls bekommst Du einige Euro Taggeld für den Spitalsaufenthalt. Aber sicher nur dann, wenn sie OP medizinisch indiziert war, sprich wenn PsychiaterIn und PsychotherpautIn diese OP als zwingen notwendig befürwortet haben.

Ansonsten wird die KK das als "Schönheits-OP" einstufen und gar nichts bezahlen.


Bein einer der kleinen KK könntest Du aber Glück haben. Kommt halt drauf an wo Du versichert bist.
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RE: Kostenübernahme von FFS
Beitrag #3
Wenn man so etwas vor hat und das gilt auch für eine GaOP im Ausland, so muss man vorher mit der KK darüber reden. Auch wenn nur der Tagsatz bezahlt wird, so ist das doch etwas und vor allem hat man dann Anspruch auf Krankenstand. Außerdem kann man es beim Steuerausgleich geltend machen und dann bekommt man einige zurück.
Ich bin nicht mein Körper.
Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum.
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RE: Kostenübernahme von FFS
Beitrag #4
Das Problem ist ja, dass immer meine Ärzte gesagt haben, dass so eine Operation bei mir nicht notwendig sei. Für mich war die Operation jedoch sehr wichtig.
Ich werde jedenfalls bei der Arbeitnehmerveranlagung die Kosten für die OP angeben.
Ich kann das normalerweise als Behandlungskosten (Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (Rz885ff)) geltend machen.
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RE: Kostenübernahme von FFS
Beitrag #5
(28.08.2012, 14:57)tgirl91 schrieb: Das Problem ist ja, dass immer meine Ärzte gesagt haben, dass so eine Operation bei mir nicht notwendig sei. Für mich war die Operation jedoch sehr wichtig.
Ich werde jedenfalls bei der Arbeitnehmerveranlagung die Kosten für die OP angeben.
Ich kann das normalerweise als Behandlungskosten (Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (Rz885ff)) geltend machen.

Die Kosten von Laserepilation und Eigenhaar-Transplantation hat der Unabhängige Finanzsenat jedenfalls schon einmal in einer für die steuerpflichtige Transfrau erfolgreichen Berufungsentscheidung als außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG 1988) anerkannt - auch und weil der Träger der Krankenversicherung nicht gezahlt hatte, und obwohl kein anderes Kranheitsbild als F-64.0 vorlag: GZ RV/2160-W/06 vom 19.04.2010
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RE: Kostenübernahme von FFS
Beitrag #6
Die Frage die sich dabei stellt ist für mich jene, in wie weit dies mitunter trotz Erkenntnissen durchgeklagt werden muss oder ähnliches. Da ja bekannt ist, dass unsere Kassen hier zum NEIN tendieren.
TRANS AUSTRIA - Öst. Gesellschaft für Transidentität
(trans-austria.org), Geschäftsführung

Psychotherapeutin, Supervisorin, Coach, Sexualberaterin
Alten- und Behindertenfachbetreuerin
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RE: Kostenübernahme von FFS
Beitrag #7
a propos durchklagen: gibt es irgendeine sinnvolle methode für juristische laien, den zeit- und finanzaufwand für sowas abzuschätzen?
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RE: Kostenübernahme von FFS
Beitrag #8
Ich fürchte auch, dass das immer wieder geklagt werden muss. Ist doch so wie mit dem Brustaufbau. In einem Fall wurde die WGKK verurteilt zu bezahlen, und das haben sie auch getan, aber bei allen anderen lehnen sie nach wie vor ab.

Ohne klare Rechtsregeln wird es immer ein Problem sein gewisse Dinge bezahlt zu bekommen. Und je stärker nach Depathologisierung geschrien wird, umso weniger werden sie bezahlen wollen.
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RE: Kostenübernahme von FFS
Beitrag #9
(29.08.2012, 01:08)Angelika schrieb: {gekürzt....}. Und je stärker nach Depathologisierung geschrien wird, umso weniger werden sie bezahlen wollen.

ich habs ja kommen gesehen Wink


OT:
Weiss eigentlich jemand ob in Frankreich jetzt alles selbst zu bezahlen ist? Immerhin ist es dort sogar illegal, uns ins psychopathologische Eck abzuschieben.... Und gabs da nicht einen in diese Richtung gehenden Beschluss des Europaparlaments?
/OT
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RE: Kostenübernahme von FFS
Beitrag #10

Moderationshinweis: Falls keine guten Einwände kommen, werde ich das Thema demnächst von "Medizinisches" nach "Rechtliches und Trans-Politisches" versetzen.


(29.08.2012, 00:11)versuchsanordnung schrieb: a propos durchklagen: gibt es irgendeine sinnvolle methode für juristische laien, den zeit- und finanzaufwand für sowas abzuschätzen?

Der ist in Steuerfragen nicht übermäßig hoch, wenn man nicht darauf besteht, einen Profi (Steuerberater/in, etc.) heranzuziehen.

Rechnungen sammeln, scannen, addieren, Ausfüllen einer Online-Arbeitnehmerveranlagung, geschätzt maximal eine halbe Stunde Arbeitszeit (ohne weitere Punkte, die geltend gemacht werden, als ag. Bel.). Je eine weitere halbe bis ganze Stunde für Recherche nach einer Vorlage und das Verfassen eines Berufungsantrags und/oder Vorlageantrags (falls die ag. Bel. nicht steuermindernd anerkannt wird und das Erst-FA, wie üblich, nach einer Berufung zuerst eine Berufungsvorentscheidung erlässt und diese neuerlich abschlägig ausfällt).

Falls man auf Papierkrieg besteht, kommt noch etwas Zeit dazu für Formulare besorgen, Postwege, etc.

In Leistungsfragen der Sozialversicherung ist das schwer abzuschätzen. Hier gibt es ein viel komplizierteres, zweistufiges Verfahren, zuerst ein Verwaltungsverfahren vor dem Sozialversicherungsträger, bei abschlägiger Entscheidung anschließend ein Leistungsprozess vor Gericht, wobei die/der Versicherte auf Leistungsgewährung klagen muss. Allein der Prozess kann durch drei Instanzen gehen (LG --> OLG ---> OGH).

Jedenfalls ein Vielfaches einer Steuersache. Hier wird man außerdem vor Gericht um einen qualifizierten Vertreter kaum herumkommen.
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