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Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
18.09.2012, 18:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2012, 18:59 von Mike-Tanja.)
Etwas, das leider total unter meinem "Radar" durchgeflogen ist, war der Ministerialentwurf für ein neues österreichisches Personenstandsgesetz (PStG 2013), der heute im Ministerrat beschlossen worden ist und damit wahrscheinlich demnächst Gesetz werden dürfte.
Hauptzweck der gesetzgeberischen Maßnahme ist die Einführung eines zentralen Personenstandsregisters. Für die PÄ wird sich vermutlich nichts verschlechtern aber wohl auch nichts zum Besseren verändern. Man muss allerdings damit rechnen, dass damit auch (zukünftige) Änderungen des Personenstandes zentral leichter nachvollzogen werden können.
Ich werden den Ministerialentwurf (Parlamentszahl 402/ME) demnächst mal durchlesen.
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RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
18.09.2012, 19:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2012, 19:27 von Eva.)
(18.09.2012, 18:58)Mike-Tanja schrieb: Für die PÄ wird sich vermutlich nichts verschlechtern aber wohl auch nichts zum Besseren verändern.
So ist es. Die relevante Passage ist wie bisher:
§ 41. (1) Die Personenstandsbehörde hat eine Eintragung zu ändern, wenn sie nach der Eintragung
unrichtig geworden ist.
Grotesk ist, dass man eine Verwaltungsübergehung begeht, wenn man beim Antrag auf Korrektur des Geschlechtseintrags – das Geschlecht hat sich ja da schon geändert (sonst könnt’s ja nicht korrigiert werden) – Dokumente mit dem alten Geschlechtseintrag vorlegt. Nach §71.(1) 2 gilt:
§ 71. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht (....) wer eine Personenstandsurkunde (§ 53) (...) gegenüber einer Verwaltungsbehörde zum Beweis seines derzeitigen Personenstandes verwendet, obwohl ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Urkunde (...) nach ihrer Ausstellung unrichtig geworden ist.
Oder ist das zu spitzfindig?
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RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
Ich weiß nicht,wie dies zu verstehen ist,
Mit dem Rechtsackt der BH,das ich Hilde bin,ist mir auch Untersagt,den alten Namen zu verwenden.
Na für mich ist die Sache Klar,verwende meinen Geburtsnahmen,seit einem Jahr nicht mehr.
Verstehe nur nicht,wo das Problem liegt.
Hat jemand die Behörden,hinters Licht geführt,lebt weiter im Geburtsgeschlecht,na da bin ich dafür,das es ein Nachspiel hat
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RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
(18.09.2012, 19:26)Eva schrieb: [hier gekürzt] Grotesk ist, dass man eine Verwaltungsübergehung begeht, wenn man beim Antrag auf Korrektur des Geschlechtseintrags – das Geschlecht hat sich ja da schon geändert (sonst könnt’s ja nicht korrigiert werden) – Dokumente mit dem alten Geschlechtseintrag vorlegt. Nach §71.(1) 2 gilt:
§ 71. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht (....) wer eine Personenstandsurkunde (§ 53) (...) gegenüber einer Verwaltungsbehörde zum Beweis seines derzeitigen Personenstandes verwendet, obwohl ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Urkunde (...) nach ihrer Ausstellung unrichtig geworden ist.
Oder ist das zu spitzfindig?
Gemeint ist wohl, dass es eine Verwaltungsübertretung sein soll, wenn jemand seinen (alten) Pass vor einem Polizisten herzeigt, um zu beweisen, dass er ein Mann ist, wenn ihm das Standesamt eine halbe Stunde vorher die (neue) Geburtsurkunde mit der Eintragung "weiblich" ausgestellt hat.
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RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
@Micke -Tanja
Alter Pass,verstehe ich nicht,mit der Pä und dem Antrag auf neue Papier,wurden die Alten sofort eingezogen
und Vernichtet.
So war ich eine Woche ohne Ausweis und Führerschein.
Nur der Bescheid,die Namensänderung
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RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
Vermutlich zielt dieses Gesetz auf Mehrgeschlechtlich geborene Menschen ab welche auf ein Geschlecht reduziert wurden aber möglicherweise zwei Geburtsurkunden möglicherweise eine für jedes Geschlecht besitzen,
Was immer das bedeuten mag
Ich kann nur sagen währet den Anfängen der Sklaverei aber auch Entmenschlichung
al
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RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
@ Neira
Wenn du Zwitter ansprichst,zwei Geschlechter,zwei Geburtsurkunden,so etwas,gibt es nicht.
Es gibt niemanden,der 2 Geburtsurkunden hat mit jeweils einem anderen Geschlecht.
Ich glaug,das sind Gehirnsgespinste
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RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
Erst einmal will ich vorausschicken, dass es bei diesem Etwurf lediglich darum geht die elektronischen Personenstandsregister wie geplant einzuführen. Der Entwurf ist weitgehend nichts anderes als eine entsprechende Abänderung des derzeitigen PStG aus den 80er-Jahren inklusive aller Novellen.
Überlegungen hinsichtlich PÄ ohne GA-OP haben in diesen Entwurf keinen Eingang gefunden, was möglicherweise daran liegen könnte, dass jene BeamtInnen im BMI, die mit dieser Entwurfserstellung beschäftigt waren gar nicht wussten, dass es da Gespräche gegeben hat.
Jedenfalls hoffe ich, dass die entsprechenden Bestimmungen für Non-OP-TS noch vor dem endgültigen Beschluss im nationalrat hineinkommen.
(18.09.2012, 19:26)Eva schrieb: (18.09.2012, 18:58)Mike-Tanja schrieb: Für die PÄ wird sich vermutlich nichts verschlechtern aber wohl auch nichts zum Besseren verändern.
So ist es. Die relevante Passage ist wie bisher:
§ 41. (1) Die Personenstandsbehörde hat eine Eintragung zu ändern, wenn sie nach der Eintragung
unrichtig geworden ist.
Grotesk ist, dass man eine Verwaltungsübergehung begeht, wenn man beim Antrag auf Korrektur des Geschlechtseintrags – das Geschlecht hat sich ja da schon geändert (sonst könnt’s ja nicht korrigiert werden) – Dokumente mit dem alten Geschlechtseintrag vorlegt. Nach §71.(1) 2 gilt:
§ 71. (1) Eine Verwaltungsübertretung begeht (....) wer eine Personenstandsurkunde (§ 53) (...) gegenüber einer Verwaltungsbehörde zum Beweis seines derzeitigen Personenstandes verwendet, obwohl ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Urkunde (...) nach ihrer Ausstellung unrichtig geworden ist.
Oder ist das zu spitzfindig?
Die von Eva aufgezeigte Bestimmung ist zweifellos grotesk. Denn vor allem bei Post-OP-TS ist die PÄ mit der GA-OP defakto in jedem Fall eingetreten, weshalb die Angabe des Geschlechts in der alten Geburtsurkunde bereits unrichtig geworden ist. (Siehe dazu VfGH-Urteil vom 8. Juni 2006, sowie EGMR-Urteil [Christine Goodwin vs. UK] vom 11. Juli 2002).
Bei Prä-, bzw. Non-OP-TS mag es vom BMI möglicherweise etwas anders gesehen werden, obwohl ich auch hier keinen prinzipiellen Unterschied erkennen kann.
Ich bin also mal neugierig wie die Reaktionen ausfallen werden, wenn ich darauf hinweise.
Jedenfalls vielen Dank Eva für den Hinweis auf diese groteskte Bestimmung.
(18.09.2012, 20:53)wildehilde schrieb: @Micke -Tanja
Alter Pass,verstehe ich nicht,mit der Pä und dem Antrag auf neue Papier,wurden die Alten sofort eingezogen
und Vernichtet.
So war ich eine Woche ohne Ausweis und Führerschein.
Nur der Bescheid,die Namensänderung
Nicht jede Behörde zieht die alten Papiere ein. Vor Allem den Führerschein dürften sie gar nicht einziehen, ohne dass sie Dir sofort ein Ersatzdokument ausstellen, dass es Dir erlaubt ein Fahrzeug zu lenken.
Des Weiteren ist es die Frage ob eine Behörde, die von Sich aus Deinen Ausweis ohne entsprechenden Grund einzieht (eine VÄ ist z. B.kein Grund einen Führerschein oder Pass einzuziehen), nicht selbst die Kosten für eine Neuausstellung tragen müsste.
Mir wurde damals gesagt, dass ich die alten Ausweise durchaus weiterverweden darf, soferne ich den Namensänderungsbescheid bei deren Verwendung ebenfalls voerlege.
Es wäre also interessant wie das juristisch tatsächlich geregelt ist.
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RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
(18.09.2012, 20:53)wildehilde schrieb: @Micke -Tanja
Alter Pass,verstehe ich nicht,mit der Pä und dem Antrag auf neue Papier,wurden die Alten sofort eingezogen
und Vernichtet.
So war ich eine Woche ohne Ausweis und Führerschein.
Nur der Bescheid,die Namensänderung
Du hast eh recht, und ich lag falsch, da nur die in § 53 des Entwurfs aufgezählten Urkunden gemeint sein können: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Partnerschaftsurkunden und Urkunden über Todesfälle. Also nix Pass, Führerschein etc.
Wirklich sehr komisch.....
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Neira
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RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
(18.09.2012, 22:17)wildehilde schrieb: @ Neira
Wenn du Zwitter ansprichst,zwei Geschlechter,zwei Geburtsurkunden,so etwas,gibt es nicht.
Es gibt niemanden,der 2 Geburtsurkunden hat mit jeweils einem anderen Geschlecht.
Ich glaug,das sind Gehirnsgespinste
Bedingt hast Du wohl recht Hilde,
Doch als Ich betreffend meine Namensänderung einst auf dem zuständigen Standesamt meine Namensänderung bekannt geben wollte um eine neue Geburtsurkunde mir ausstellen zu lassen, fragte die Standesbeamte mich ob Ich den meinem Namen von Manfred auf Manuella ändern wolle ? Ich damals keine Ahnung nur nachgefragt wie die Standesbeamte auf dieses käme, worauf die Standesbeamte nur kurz antwortete das Sie im Geburtenbuch ein Blatt zu meinem Geburtenbucheintrag Manfred mit dem Namen Manuella auch dabei habe, Nachdem Ich alle Ausschlisessungsgründe betreffend einer Verwechslung Zwilling oder anderes die Standesbeamte zielgerichtet befragte ergab sich eindeutig das ICh nicht eindeutig Sexuell zuordenbar oder eben Mehrgeschlechtlich geboren sein musste,
zumal mein Eintrag jener betreffend Manuella in das Geburtenbuch durch das Krankenhaus erfolgte, zum anderen der zweite Eintrag in das Geburtenbuch von meinem Vater getätigt wurde,
al
NeIra
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Ps.: hätten meine Eltern im Falle des Falles nun meine Geburtsurkunde ausgestellt auf den Namen Manuella nicht vernichtet oder Vernichten lassen würde Ich über zwei Geburtsurkunden verfügen, obgleich meine Mutter alles leugnet weis Ich noch wie mir all meine Puppen weggenommen und gegen einen ´kleinen braunen dreckigen Teddybären ersetzt wurden, den rest könnt Ihr im Sissy Thread lesen, Wobei der Eintrag im Geburtenbuch lautete genau Manuela mit einem L dieses fragte Ich gezielt nach da Ich weis das Ich auch einen Geburtsurkunde mit Manuella geschrieben mit zwei L mit zimlicher Sicherheit irgendwo möglicherweise nicht einmal zwingend in Österreich habe,
Irgendwo aber auch irgendwie wenn ICh darüber denke frage Ich mich gerade ob den das Geburtsdatum mein Geburtsdatum als Eintrag und Zeitangabe Im Geburtenbuch überhaupt stimmt, na ja möglicherweise wurden ja auch nur Datum und Geburtszeit verdreht wer weis das schon ausser den Behördlichen Aktenvernichtern ?
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