Natürlich ist die Auffassung subjektiv, aber nach meiner Erfahrung hat eine TS, die diesen Schritt ernsthaft gehen will, kein Zwangsempfinden, dass sie nach Vorgabe des TSG in allen Bereichen im Wunschgeschlecht zu leben hat. Ich jedenfalls würde eher den Teufel tun, als wieder zurück zu switchen, nur um irgendwelchen Problemen oder Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Ich kann mir, jetzt da ich ein Jahr im Wunschgeschlecht gelebt habe, jedenfalls nicht vorstellen, für irgendetwas oder irgendjemand noch mal so zu tun als wäre ich ein Mann. Nach meinen Empfindungen (-> eindeutig subjektiv) wäre ein Rück-Switchen ein viel größerer Zwang als alles was mir sonst so passieren könnte.
Ich habe nicht das perfekte Leben einer Frau, das ganz sicher nicht, aber jetzt bin ich mit mir viel mehr im Reinen als früher, als ich noch ein Mann war. Ich brauche mich nicht mehr verstellen, ich brauche niemanden mehr an zu lügen, ich brauche niemanden irgendwas vormachen und ich bin einfach nur unendlich glücklich, daß diese Last von mir abgefallen ist.
Vielleicht verstehst du jetzt den Unterschied zwischen Zwang und Zwang.
Ansonsten so weit mir bekannt gab es wohl schon Fälle in denen das Gericht, trotz zweier negativer Gutachten der PÄ zustimmte, in wie weit nachgewiesens Gender-Switching hier eine Rolle spielte ist mir nicht bekannt. Leider sind solche Fälle im Großen und Ganzen immer sehr wage gehalten, die wenigsten Betroffenen sprechen über negative Erfahrungen und wenn doch, wird über die genauen Gründe meist geschwiegen.
Zum Sprachverständniss, Schriftsprache ist nicht gleich Umgangsprache und Umgangssprache ist nicht gleich Amtssprache (die man auch wieder in Wort und Schrift aufteilen kann). Ein normaler Mensch wird im allgemeinen Sprachgebrauch den Begriff Zwang in der Regel dann benutzen, wenn er hervorheben will, dass er etwas gegen seinen eigentlich Willen tun mußte. Beispielsweise "Die Polizei hat mich gezwungen meinen Führerschein abzugeben und mein Auto stehen zu lassen." oder "Der aufkommende Nebel zwang mich dazu langsamer zu fahren." oder "Durch einsetzenden Frost sind wir gezwungen worden, die Bauarbeiten am Haus einzustellen.", die Indikation das äußere Umstände die eigenen Handlungen unmittelbar vorschreiben, ist schon sehr deutlich. Dem gegenüber stehen Formulierungen mit müssen, die äußere Umstände offenlassen oder nur andeuten, wie etwa "Ich muß noch Geschirr abwaschen." oder "Ich muß auf Toilette." oder auch "Kind, du mußt heute noch deine Hausaufgaben machen." (Eltern appelieren hier bei eher an das Pflichtbewußtsein, also den eigenen Willen, des Kindes als an mögliche Strafen durch Eltern/Lehrer, einen äußeren Zwang also.).
Und um den Kreis zu schließen, du warst nicht gezwungen anzumerken, daß diese Formulierung aus den Aufzeichnungen der Schlichtsstelle stammt, aber für ein bessere Verständniss hättest du es müssen. (Eine weitere Bedeutung von müssen, etwas Sinnvolles tun, etwas Nützliches tun.)
Also würde ich nach Begriffsbedeutung und gängiger Nutzung schon unterscheiden, ob man nach TSG gezwungen ist, etwas zu tun oder ob man es nach TSG muß. Sofern der eigene Wille und die eigene Auffassung in die selbe Richtung geht, ist es nur ein müssen, wenn nicht ist es eher ein gezwungen werden. Das kann jeder selbst interpretieren und für sich selbst seine Schlüsse daraus ziehen.