Intersexualität & Non-Binary: Verfahren zu Anerkennungen eines dritten Geschlechts
RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #141
Rainbow 
mit etwas zeitlichem abstand und drüber schlafen...

prinzipiell ist es schon ein fortschritt, das statt dem attest-unfug (zuweisung/bestätigung durch dritte) auch die möglichkeit der eidesstattlichen erklärung besteht, womit dann eine änderung des geschlechtseintrages/vornamens möglich ist.
(letzteres ist zwar nicht erwähnt im gesetzestext, aber ich spekuliere einfach mal, das daran der gleiche maßstab angelegt wird wie an der änderung des geschlechtseintrags.)
 
das mit der verbindlichen erklärung rechtlicher druck aufgebaut wird inklusive strafrechtlicher konsequenzen bei meineid/falschaussage... seufz, so ganz ohne strukturelle diskriminierung/gewaltausübung ist einscheinend dann doch wohl zuviel der menschlichkeit. ^^
 
dazu noch die rechtliche ungleichbehandlung gegenüber ts der schubladen m/w.
aber gut, eines nach dem anderen.

*so, und nun wieder in den mecker-modus. Tongue
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"Gender/Sex Identity" oder auch:
"Die Geschichte vom Regenbogen, der dachte, er wäre ein Halbkreis...."

Inter/Nonbinary?
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Zitat

RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #142
Eintragung eines dritten Geschlechts ab Jänner möglich

https://derstandard.at/2000094532946/Ein...r-moeglich
Zitat

RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #143
Rainbow 
"und? was ist es denn geworden? junge? mädchen?... nein, es ist ein diverses..."

na, wenn das nicht ganz "besonders" aufrichtig-herzliche glückwünsche gibt. aber gut, immerhin
beste voraussetzungen, um im kindergarten/schule als gleichwertig wahrgenommen zu werden, wenn man kein m/w, sondern einfach nur irgendetwas unbestimmtes ist... mit etwas glück vielleicht sogar prägend für den rest des lebens.
 
wenn ich einen wunsch hätte... dann der, das all die, die für diese wortwahl/gesetze verantwortlich sind, kinder bekommen werden, die inter sind.
ich wäre wirklich neugierig, wie oft sie dann statt sohn/tochter den begriff divers benutzen würden, voller stolz natürlich... Devilish
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"Gender/Sex Identity" oder auch:
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #144
(23.12.2018, 01:10)Falling Snow schrieb: wenn ich einen wunsch hätte... dann der, das all die, die für diese wortwahl/gesetze verantwortlich sind, kinder bekommen werden, die inter sind.

Es gibt nicht viele Menschen, die ich so sehr hasse, daß ich ihnen wünschen möchte, als Kind solcher Eltern wiedergeboren zu werden Facepalm

Zitat:ich wäre wirklich neugierig, wie oft sie dann statt sohn/tochter den begriff divers benutzen würden, voller stolz natürlich... Devilish

Bei denen bekäme ein IS Kind eine binäre Zuweisung verpaßt und würde Psychoterror unterzogen, damit es sich damit abfindet. Bis es sich dennoch den Eigensinn bewahren kann, sich anders zu entscheiden, hat es ja seine Schuldigkeit getan und kann gehen Angry

Leider gibt es für toxische Eltern keine Grenzwerte Sad
Zitat

RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #145
war da nicht irgendwas in oesterreich?ianal.ein neues gesetz fuer intersexen?oder war das doch deutschland?
Zitat

RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #146
(28.12.2018, 19:56)Sandra_Schmid schrieb: war da nicht irgendwas in oesterreich?

Ja.

Zitat:oder war das doch deutschland?

Auch.
Zitat

RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #147
Zum über-übermorgigen Inkrafttreten...

"Germany's third gender law is celebrated as a revolution. But some say it's just the first step" (CNN)
Zitat

RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #148
Rainbow 
der gesetzeskram (in D) mal halbwegs in durchschnittlicher sprache übersetzt:

https://aktionstandesamt2018.de/weiter-m...aq/#frage3

(ich lehn mich mal aus dem fenster: das ganze "sollte" bis auf den part mit der eidesstattlichen versicherung anstatt attesten auch für Ö zutreffen, da der restliche kram fast wortgleich übernommen wurde. und ich wäre überrascht, wenn die evtl? kommende? regelung in der schweiz weniger verfassungswidrig/ungleichbehandelnd wäre. Undecided )
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #149
(28.12.2018, 20:11)Sunburst schrieb:
(28.12.2018, 19:56)Sandra_Schmid schrieb: war da nicht irgendwas in oesterreich?

Ja.
[Rest gekürzt]
Es geht eine Meldung um, dass der Bundesminister für Inneres (Herbert Kickl, FPÖ) einen Erlass an die Personenstandsbehörden herausgegeben hat, der die Eintragung eines anderen Geschlechts als "weiblich" oder "männlich" zumindest deutlich erschweren könnte. Angeblich soll darüber eine Art Sachverständigenrat im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (ebenfalls unter FPÖ-Führung) entscheiden. Eine besondere gesetzliche Grundlage dafür gibt es aber nicht. Ich kenne allerdings auch den Wortlaut des Erlasses (noch) nicht, die einzige Quelle dafür scheint bis dato der VIMÖ zu sein.

Das wird wahrscheinlich auf einen Streit um verfahrensrechtliche Fragen hinauslaufen. Denn dass in so einem Fall ein Beweis für Intersexualität nach wissenschaftlichen Standards erbracht werden muss, ist meines Erachtens aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs durchaus ableitbar. Die bloße Selbstdeklaration als "Non-Binary" o.ä. wird m.E. leider nicht ausreichen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
WWW
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RE: Intersexualität: Gerichtsverfahren zur Anerkennungen eines dritten Geschlechts
Beitrag #150
Rainbow 
falls die aktuelle gesetzeslage in Ö ähnlich/gleich ist wie in D...

eine koppelung des eintrags an körperliche voraussetzungen würde im widerspruch stehen zu den verfassungsgerichtlichen entscheidungen zum tsg, das ein geschlechtseintrag, der an biologischen bedingungen geknüpft ist, eben... verfassungswidrig ist.
 
und jede regelung, die inter/enby's ebenjene körperliche "variation" auferlegt, wird aufgrund dieser rechtlichen ungleichbehandlung nicht weit kommen. was nicht heißen soll, das es der gesetzgeber nicht zumindest versucht. allein schon aus prinzip. ^^
 
ich frag mich grad, ob parteien, die vorsätzlich verfassungswidrige gesetze verabschieden, nicht auch ebenso überwacht werden müßten wie gruppierungen, die verfassungswidrige symbole benutzen. vielleicht sogar noch intensiver, weil an machtpositonen sitzend. Devilish
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