Beitrag #12
06.04.2012, 20:09
Vor allem weil es unter Strafandrohung verboten ist.
Nur vergiss nicht, Geheimprostitution und Wohnungsprostitution ist auch verboten und strafbar.
Du benötigst eine Bewilligung vom Gesundheitsamt (Deckel) und musst einmal pro Woche zur amtsärztlichen Untersuchung. Und für ein Lokal mit Eingang von der Straße, nur so ist es überhaupt erlaubt, benötigst Du eine gewerberechtliche Bewilligung (Konzession). Auch das wurde mit dem neuen Prostiutionsgesetz vom 1. November 2011 so festgelegt.
Nur vergiss nicht, Geheimprostitution und Wohnungsprostitution ist auch verboten und strafbar.
Du benötigst eine Bewilligung vom Gesundheitsamt (Deckel) und musst einmal pro Woche zur amtsärztlichen Untersuchung. Und für ein Lokal mit Eingang von der Straße, nur so ist es überhaupt erlaubt, benötigst Du eine gewerberechtliche Bewilligung (Konzession). Auch das wurde mit dem neuen Prostiutionsgesetz vom 1. November 2011 so festgelegt.