Beitrag #2
07.11.2011, 08:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.11.2011, 08:30 von Mike-Tanja.)
(06.11.2011, 14:28)Angelika schrieb: [hier gekürzt] Leider ist es aber eine Tatsache, dass die österreichischen Krankenversicherungsträger prinzipiell keine Kosten für eine Laserepilation übernehmen, und bei der langwierigen Nadelepilation diese Kosten, so sie überhaut bereit sind sie zu übernhemen, diese nur dann bezahlen, wenn die Behandlung durch einen Arzt erfolgt. [hier auch]Ist das nicht leicht absurd? Gibt's überhaupt einen Unterschied zwischen einer von einer Ärztin/einem Arzt und von einem/einer Kosmetiker/in durchgeführten Nadelepilation? Ich vermute, hier geht's nur darum, dass alles, was die Kasse zahlt, das Etikett "(akademisch approbierte) Medizin" tragen muss.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -