Beitrag #3
23.04.2012, 17:40
Naja, Jasminchen, so brutal würde ich das jetzt nicht schreiben.
Natürlich gibt es bei IS gewisse Ausschließungsgründe hinsichtlich des Weges bei TS, aber Zwangsbehandlungen mit Testosteron, oder Zwangseinweisungen in die Psychiatrie, ohne dass Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, wäre wohl gesetzeswidrig.
Aber da kann Sarah-Michelle vermutlich Genaueres dazu sagen.
Im Fall von Intersexualität (IS) müsste dann vermutlich eher medizinisch abgeglichen werden was genau bei der Chromosomenanomalie los ist, und dann würde wohl mit Dir zusammen entschieden was gemacht werden kann und muss.
Lediglich die Behandlungsempfehlungen für TS wären nicht anwendbar, und möglicherweise würden die KK mehr Behandlungen bezahlen als sie es derzeit bei TS tun.
Natürlich gibt es bei IS gewisse Ausschließungsgründe hinsichtlich des Weges bei TS, aber Zwangsbehandlungen mit Testosteron, oder Zwangseinweisungen in die Psychiatrie, ohne dass Selbst- oder Fremdgefährdung besteht, wäre wohl gesetzeswidrig.
Aber da kann Sarah-Michelle vermutlich Genaueres dazu sagen.
Im Fall von Intersexualität (IS) müsste dann vermutlich eher medizinisch abgeglichen werden was genau bei der Chromosomenanomalie los ist, und dann würde wohl mit Dir zusammen entschieden was gemacht werden kann und muss.
Lediglich die Behandlungsempfehlungen für TS wären nicht anwendbar, und möglicherweise würden die KK mehr Behandlungen bezahlen als sie es derzeit bei TS tun.