Was passiert bei Chromosomenanomalie?
RE: Was passiert bei Chromosomenanomalie?
Beitrag #6
Auch ich weiß, dass in der Vergangenheit so einiges schief gelaufen ist, und dass bei IS-Kindern noch immer vieles nicht in Ordnung ist.

Aber das mit der Drohung der Zwangseinweisung in die Psychiatrie ist nicht mehr als eine leere Drohung.

Ich zitiere hier einmal aus dem Unterbringungsgesetz (BGBl.Nr. 155/1990 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2010)

Voraussetzungen der Unterbringung


§ 3. In einer psychiatrischen Abteilung darf nur untergebracht werden, wer
1. an einer psychischen Krankheit leidet und im Zusammenhang damit sein Leben oder seine Gesundheit oder das Leben oder die Gesundheit anderer ernstlich und erheblich gefährdet und
2. nicht in anderer Weise, insbesondere außerhalb einer psychiatrischen Abteilung, ausreichend ärztlich behandelt oder betreut werden kann.

§ 6. (1) Der Abteilungsleiter hat den Aufnahmewerber zu untersuchen. Dieser darf nur aufgenommen werden, wenn nach dem ärztlichen Zeugnis des Abteilungsleiters die Voraussetzungen der Unterbringung sowie die Einsichts- und Urteilsfähigkeit (§ 4 Abs. 1) vorliegen.

(2) Das Ergebnis der Untersuchung ist in der Krankengeschichte zu dokumentieren; das ärztliche Zeugnis ist dieser als Bestandteil anzuschließen.

(3) Der Abteilungsleiter hat den aufgenommenen Kranken auf die Einrichtung des Patientenanwalts sowie auf die Möglichkeiten einer Vertretung (§ 14 Abs. 3) und Auskunftserteilung (§ 15 Abs. 2) durch diesen hinzuweisen.

§ 8. Eine Person darf gegen oder ohne ihren Willen nur dann in eine psychiatrische Abteilung gebracht werden, wenn ein im öffentlichen Sanitätsdienst stehender Arzt oder ein Polizeiarzt sie untersucht und bescheinigt, daß die Voraussetzungen der Unterbringung vorliegen. In der Bescheinigung sind im einzelnen die Gründe anzuführen, aus denen der Arzt die Voraussetzungen der Unterbringung für gegeben erachtet.


Es ist also kaum möglich jemand mit einem Kinefelter Syndrom zwangsweise in eine Psychiatrische Klinik oder Abteilung eingewiesen wird.

Außerdem wäre es sogar möglich, dass ein Arzt, der die Zustimmung zu Zwangsbehandlungen unter der Drohung der Einweisung einholt, sich der Vergehens der Nötigung, strafbar gemäß § 105 Strafgesetzbuch (BGBl.Nr. 60/1974) schuldig macht.
Nötigung
§ 105. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.


Und dass Zwangsbehandlungen nicht den guten Sitten widersprechen, wage ich mehr als nur zu bezweifeln.
Zitat



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RE: Was passiert bei Chromosomenanomalie? - von Angelika - 24.04.2012, 11:35

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