Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #6
(12.10.2011, 16:38)Eva schrieb: Liebe Tanja,

Deiner Auffassung ...
(11.10.2011, 19:42)Mike-Tanja schrieb:
Unter Beweis gestellt werden muss bei der TG-Personenstandsänderung laut VwGH Folgendes:
  1. die Dauerhaftigkeit des Wechsels der Geschlechtsrolle und
  2. eine deutliche Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des Nicht-Geburtsgeschlechts.

... kann ich mich nicht anschließen. Abgesehen davon, dass du die weisen Worte des Gerichts etwas salopp zitierst, handelt es sich hier um ein Urteil, in dem begründet wird, welche Kriterien auf jeden Fall ausreichend sein sollten. Es ist keine Anweisung für das BMI oder die Standesämter.
Es ist rechtlich eine zwar nicht für andere Einzelfälle bindende aber sehr wohl verbindliche Auslegung, wann gemäß § 16 Personenstandsgesetz eine Eintragung im Geburtenbuch unrichtig geworden und daher zu ändern ist.

Ich zitiere gerne den entsprechenden Rechtssatz aus dem VwGH-Erkenntnis vom 27. Februar 2009, 2008/17/0054, vollständig, damit keiner sagt, ich würde mit den "weisen Worten" eines Höchstgerichts "salopp" umgehen Wink :


Zitat: Der Verwaltungsgerichtshof hält an seiner bereits im Erkenntnis vom 30. September 1997, Zl. 95/01/0061, zum Ausdruck gebrachten Rechtsansicht fest, dass für den Bereich des österreichischen Personenstandsrechts in Fällen, in denen eine Person unter der zwanghaften Vorstellung gelebt hat, dem anderen Geschlecht zuzugehören, und sich geschlechtskorrigierenden Maßnahmen unterzogen hat, die zu einer deutlichen Annäherung an das äußere Erscheinungsbild des anderen Geschlechts geführt haben, und bei der mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass sich am Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nichts mehr ändern wird, die betreffende Person als Angehörige des Geschlechts anzusehen ist, das ihrem äußeren Erscheinungsbild entspricht. Sollte diese Voraussetzung gegeben sein, hat die Personenstandsbehörde die Beurkundung des Geschlechts im Geburtenbuch zu ändern, weil sie nach der Eintragung unrichtig geworden ist.
(12.10.2011, 16:38)Eva schrieb: [hier gekürzt]
Exclamation Tatsächlich haben wir in Österreich überhaupt keine Rechtssicherheit bezüglich der Personenstandsänderung.
Das würde ich nicht sagen. Die Handlungsanweisung steht nicht im Gesetz, ja, aber im Verbund mit der höchstgerichtlichen Rechtsprechung (der VwGH, der allgemein ein sehr zurückhaltendes, um nicht zu sagen leisetreterisches Höchstgericht ist, sagt unmissverständlich: "hat die Personenstandsbehörde die Beurkundung des Geschlechts im Geburtenbuch zu ändern") haben wir uns dadurch etwa das deutsche Dilemma erspart, wo ein ausgefeiltes TSG zwar früher "Rechtssicherheit" aber auch einen gesetzlich festgeschriebenen Operationszwang gebracht hat.

Ich halte nicht viel von "Rechtssicherheit", die auf (einfache) Gesetze aufbaut. Das ist aus meiner Sicht ein höchst trügerisches Sicherheitsgefühl. Ich unterstütze bedenkenlos jede Initiative, das Personenstands- und Namensrecht in Richtung freier Wahl von Geschlecht und Vornamen zu liberalisieren. Aber jede Änderung wird auch eine Vielzahl neuer Fragen aufwerfen, "sicherer" wird durch ein paar mehr oder weniger "weise Worte" des Gesetzgebers gar nix. Leider.
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - von gertrud_desch - 06.06.2012, 20:13

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