Beitrag #7
13.10.2011, 10:16
(12.10.2011, 16:10)Angelika schrieb: [hier gekürzt]Wien ist dabei nicht "anders" als Neusiedl am See oder Innsbruck, das ist einfach die geltende Rechtslage, die Kosten eines Amtssachverständigen dürfen der Partei nicht vorgeschrieben werden.
Du hast natürlich Recht. Allerdings "Wien ist anders", und daher stellt die Stadt Wien die Kosten der Amssachverständigen den AntragstellerInnen nicht in Rechnung. [hier auch]
Was in Wien bei einer Personenstandsänderung anders und günstiger für Antragsteller/innen ist, ist die Tatsache, dass der Personenstandsbehörde ein/e Amtssachverständige/r zur Verfügung steht. Das dürfte aber vor allem darauf zurückzuführen sein, dass Wien eine Großstadt und gleichzeitig als Träger des KAV größter Arbeitgeber für Mediziner/innen im Land ist. Ökonomisch nennt man so etwas auch "Nutzung von Synergien". In Leoben oder Zell am Ziller dürfte die Auswahl an Sachverständigen für Transsexualität einfach etwas beschränkter sein, und da geht das halt ned.
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