Psychiatrisches -Gutachten Vorgehensweise
RE: Psychiatrisches -Gutachten Vorgehensweise
Beitrag #23
(20.05.2012, 02:57)Eva_Tg schrieb: Dem würde ich aber mal ganz gewaltig widersprechen, eine GAOP wird wohl kaum als normale Schönheits-OP durchgehen. Bei einer Schönheits-OP wird nämlich nicht die Zeugungsfähigkeit des/der Patienten zerstört. Und ohne Gutachten könntest du hinterher jeder Zeit sagen: "Ha ha, Onkel Doc, jetzt verklag ich dich nach Strich und Faden!". Also muß der Arzt, der ohne Gutachten operiert extrem dumm oder extrem risikobereit sein oder er ist nicht nur Doktor der Medizin, sondern auch der Rechtswissenschaft und auf beiden Gebieten gleich erfolgreich.

So ist es.

Zur Rechtslage in Österreich hatten wir dazu schon einen Thread im Rechtsbereich.

Zusammenfassung: Jeder Arzt wird gut beraten sein, sich von der medizinischen Indikation (und damit vom "ethischen Wert" der Sache) zu überzeugen, bevor er einen chirurgischen Eingriff vornimmt, der technisch eine Kastration beinhaltet und das sexuelle Empfinden nachhaltig beeinträchtigen kann.

Dies unabhängig vom Vorliegen einer Einwilligung der Patientin.
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RE: Psychiatrisches -Gutachten Vorgehensweise - von Mike-Tanja - 20.05.2012, 11:05

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