Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #19
Ich bin auch aus der Steiermark, hab voriges Jahr im Juni meine Personenstandsänderung gemacht. Das Standesamt meines Geburtsortes in der Südsteiermark war für meine Personenstandsänderung zuständig, weil ich aber schon lange in Graz lebe, war der Magistrat Graz für die Namensänderung zuständig. Der Standesamte war äußerst kooperativ, wollte aber in der heiklen Sache sicher gehen und hat mir nach Rücksprache mit dem Land eine ähnliche Auskunft gegeben: Auf dem Papier sollte "Gutachten" stehen, und es sollte deutlich, am liebsten wörtlich, auf den Passus des VGH Bezug nehmen ... "dass eine deutliche Angleichung an das Erscheinungsbild des anderen Geschlechts vorliegt und mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass sich am Zugehörigkeitsgefühl zum anderen Geschlecht nichts mehr ändern wird"... Ich habe im Magistrat Graz bei Frau Dr. Leitner nachgefragt (ebenfalls äußerst freundlich und kooperativ) und ihre Auskunft war, dass als Gutachterin meine Psychotherapeutin auftreten dürfe, die Gutachterin müsse keine gerichtlich beeidete Psychiaterin sein.

Meine Psychotherapeutin, die mir einen zweiseitigen psychologischen Befund geschrieben hatte, in dem im Prinzip dasselbe bereits stand, hat mich noch einmal einer Testung unterzogen undim Rahmen der ohnehin laufenden Psychotherapie ihren Befund auf Gutachten abgeändert, sowie den gewünschten Passus eingefügt. Meine Psychiaterin von der Transgenderambulanz am LKH Graz wollte kein Gutachten ausstellen, das wäre nach ihrer Meinung ein zu umfangreiches Papier und nicht nötig gewesen, und hat selbst mit dem Standesbeamten telefoniert. Man hat sich auf einen ausführlichen fachärztlichen Befund geeinigt, der dann 4 Seiten umfasste, meine gesamte Anamnese, Lebensgeschichte, Geschichte meiner Therapie, augenblickliche Lebensumstände und den gegenwärtigen psychischen Zustand beschreibt. Mit diesen Dokumenten konnte ich ohne Schwierigkeiten meinen Personenstand und meinen Namen ändern, wobei alle BeamtInnen, mit denen ich zu tun hatte, sehr hilfreich und zuvorkommend waren, der ganze Vorgang bis ich meinen Staatsbürgerschaftsnachweis in der Hand hatte, brauchte ab dann vielleicht eine Woche. Zur Beantragung des Staatsbürgerschaftsnachweises, Reisepasses, Führerscheins musste ich nicht die Ausstellung der Geburtsurkunde abwarten, die Abschrift aus dem Geburtenbuch wurde dafür anerkannt.

Ich weiß nicht, wieweit diese Auskunft auf Ihre Situation zutrifft, da Sie ja wahrscheinlich mit dem Land Steiermark und nicht mit der Stadt Graz zu tun haben. Aber vielleicht kann Ihnen mein Präzedenzfall wenigstens zur Orientierung dienen. Ich möchte Ihnen für diesen großen Schritt in Ihrem Leben herzlich alles Gute wünschen.

Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Desch
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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - von gertrud_desch - 06.06.2012, 20:13

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