Beitrag #35
10.06.2012, 00:19
(09.06.2012, 21:48)Angelika schrieb: [hier gekürzt] Tja, ein Standesamt hat eben mehr Aufgaben als Geburten, Eheschließungen und Todesfälle zu beurkunden. Aber es steht den Ländern ja frei sich an Wien ein Vorbild zu nehmen, und sämtliche Anträge auf PÄ zentral von der vorgesetzten Abteilung des jeweiligen Landesamtes bearbeiten zu lassen. In Wien werden all die Anträge einfach zentral von der MA 35 bearbeitet, damit sichergestellt ist, dass alle Anträge gleich behandelt werden.[hier auch]
Das ist nicht möglich. Das PStG weist die behördliche Zuständigkeit in erster Instanz unmissverständlich der Gemeinde im übertragenen Wirkungsbereich zu. Damit entscheidet der Standesbeamte "für den Bürgermeister", es kann hier weder die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, noch der Landeshauptmann der Steiermark (= Behörde zweiter Instanz), noch die Bundesministerin für Inneres (= oberste sachlich in Betracht kommende Behörde) die Zuständigkeit an sich ziehen. Möglich wäre nur Amtshilfe, etwa durch Zurverfügungstellen eines Amtssachverständigen. Was hier vorgeschlagen wurde, wäre klar gesetz- und verfassungswidrig (Verletzung im subjektiv-öffentlichen Recht auf Entscheidung des "gesetzlichen Richters", also einer durch Gesetz festgelegten Behörde).
(09.06.2012, 21:48)Angelika schrieb:(09.06.2012, 18:53)Mike-Tanja schrieb:
Und eigentlich gibt es auch keinen echten Grund für diesen pseudowissenschaftlichen Gutachterzirkus! Es würde hier ein Gespräch der Standesbeamtin mit der Antragstellerin (im verfahrensrechtlichen Sinn: eine Parteienvernehmung) genügen, eine Niederschrift darüber, eventuell ein Foto für den Akt (damit klar ist, dass man sich vom "Erscheinungsbild" der Antragstellerin überzeugt hat). Die, anscheinend doch ausgehend von der Zentrale in Wien (Bundesministerium für Inneres), mit sanftem Druck geforderten "Beweise" für den "Nicht-Rückfall" sind in dieser Form, am Wortlaut von ein paar höchstgerichtlichen Urteilen klebend, die der Gutachter wie einen Zauberspruch rezitieren soll, im Grunde nur Schikane! Erstens macht man so eine bürokratische Prozedur nicht ohne Grund mehrmals im Leben freiwillig mit, zweitens was wäre schon dabei, wenn jemand nach Jahren beschlösse, wieder ins Geburtsgeschlecht zurückzukehren? Kostet eh einen Batzen Geld mit den Gebühren für alle neu auszustellenden Urkunden, das wäre wohl "Abschreckung" genug!
Nein, nein und nochmals nein. Es kann und darf nicht die Aufgabe der VerwaltungsbeamtInnen sein zu beurteilen ob jemand weiblich genug für eine PÄ aussieht. [hier gekürzt]
Ich habe nur angeregt, das Verfahren in routinemäßigen Fällen zu vereinfachen. Damit ist nicht gesagt, dass der Behörde der Weg zu "Willkür und Würfelspiel" eröffnet werden soll! Aber erklärt mir doch einfach, welchen realen Beweiswert ein als Urkundenbeweis vorgelegtes Gutachten haben soll, bei dem der Wortlaut praktisch schon im Vorhinein feststeht? Die Standesbeamtin in Köflach will doch bloß eine Absicherung, weil ihre Oberbehörde (weil noch weiter oben das Innenministerium keinen erleichterte PÄ haben möchte) darauf besteht, dass brav der Wortlaut mehrerer VwGH-Erkenntnisse wie ein Mantra heruntergebet wird! Genauso, wie ich annehme, dass Frau Dr.in Praschak-Rieder wahrscheinlich nie ein negatives Gutachten ausstellen wird, wenn es ein Trans*mensch auf dem bürokratischen Hindernislauf einmal bis zu ihr geschafft hat.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -