Beitrag #36
10.06.2012, 23:49
(10.06.2012, 00:19)Mike-Tanja schrieb:
Das ist nicht möglich. Das PStG weist die behördliche Zuständigkeit in erster Instanz unmissverständlich der Gemeinde im übertragenen Wirkungsbereich zu. Damit entscheidet der Standesbeamte "für den Bürgermeister", es kann hier weder die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg, noch der Landeshauptmann der Steiermark (= Behörde zweiter Instanz), noch die Bundesministerin für Inneres (= oberste sachlich in Betracht kommende Behörde) die Zuständigkeit an sich ziehen. Möglich wäre nur Amtshilfe, etwa durch Zurverfügungstellen eines Amtssachverständigen. Was hier vorgeschlagen wurde, wäre klar gesetz- und verfassungswidrig (Verletzung im subjektiv-öffentlichen Recht auf Entscheidung des "gesetzlichen Richters", also einer durch Gesetz festgelegten Behörde).
Na gut, dann würde ich also empfehlen, dass sich die Betroffenen, die Probleme mit dem für sie zustängigen Standesamt haben, in Zukunft nicht mehr an mich, sondern an Dich um Hilfe wenden.
Da Du ja ganz genau weißt was gesetzeswidrig ist und wie es zu laufen hat, werden sie dann ja bestens betreut sein.
(10.06.2012, 00:19)Mike-Tanja schrieb:
Ich habe nur angeregt, das Verfahren in routinemäßigen Fällen zu vereinfachen. Damit ist nicht gesagt, dass der Behörde der Weg zu "Willkür und Würfelspiel" eröffnet werden soll! Aber erklärt mir doch einfach, welchen realen Beweiswert ein als Urkundenbeweis vorgelegtes Gutachten haben soll, bei dem der Wortlaut praktisch schon im Vorhinein feststeht? Die Standesbeamtin in Köflach will doch bloß eine Absicherung, weil ihre Oberbehörde (weil noch weiter oben das Innenministerium keinen erleichterte PÄ haben möchte) darauf besteht, dass brav der Wortlaut mehrerer VwGH-Erkenntnisse wie ein Mantra heruntergebet wird! Genauso, wie ich annehme, dass Frau Dr.in Praschak-Rieder wahrscheinlich nie ein negatives Gutachten ausstellen wird, wenn es ein Trans*mensch auf dem bürokratischen Hindernislauf einmal bis zu ihr geschafft hat.
Tja, dann hoffe ich doch sehr, dass du sofort Verhandlungen mit der ÖVP-Führung aufnimmst um die von dieser Partei kategorisch abgelehnte Liberalisierung des Namensrechtes und den Verzicht auf sämtliche Gutachten für eine PÄ zu erreichen. Vielleicht wäre es auch zu empfehlen mit der römisch katholischen Kirche zu verhandeln, damit die ebenfalls ihre Widerstände und Vorbehalte gegen Trans* aufgeben.
Den Betroffenen wünsche ich viel Spaß mit dem auf Umwegen dann wiedereingeführten OP-Zwang.
Und ich kann mich endlich anderen Dingen widmen als der Aufgabe Ämter und BeamtInnen zu erklären wo die Probleme liegen und warum die Sache mit den PÄ ohne GA-OP so zu laufen hat wie der VwGH dies in seinen Erkenntnissen festgestellt hat.
Ich freue mich schon drauf, dass Du bei der ÖVP den Stein, der bisher eine totale Liberalisierung blockiert hat, wegrollen wirst.