Beitrag #45
11.06.2012, 23:08
Ich frage mich wirklich, wie Verwaltungsbeamte als auch juristische Beamte eine Feststellung im Sinne des ÄE stellen können, ohne dabei womöglich sich in eine Materie zu verhedern, die mitunter einen medizinisch-psychologischen Touch hat.
TRANS AUSTRIA - Öst. Gesellschaft für Transidentität
(trans-austria.org), Geschäftsführung
Psychotherapeutin, Supervisorin, Coach, Sexualberaterin
Alten- und Behindertenfachbetreuerin
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