Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten
Beitrag #50
(11.06.2012, 19:48)Mike-Tanja schrieb:
(11.06.2012, 15:08)Angelika schrieb: [hier gekürzt] Ach ja, und im Übrigen gibt es bei uns auch noch das Prinzip der freien Arzt- bzw. Gutachterwahl. Werden also bereits entsprechende Gutachten vorgelegt, die den Sachverhalt klar darlegen, ist die Behörde nicht bereichtigt auf Kosten der ANtragstellerInnen weitere Gutachten zu fordern. Siehe dazu das VfGH-Urteil vom Dezenber 2009.

Und damit habe ich zu diesem Thema alles gesagt und ziehe mich auch aus dieser Diskussion zurück.

Ich merke nur noch an, dass das oben geschriebene über "das Prinzip der freien Arzt- bzw. Gutachterwahl" nur bedingt stimmt.

Es stimmt nur bei den sehr häufigen "unechten" Sachverständigengutachten, die eigentlich Urkundenbeweise sind. Hier kann man sich die/den Gutachter/in selbst aussuchen (und muss eventuell auch selbst bezahlen) und legt dann das Gutachten in Schriftform (als Urkunde) der Personenstandsbehörde vor. Die muss dann dieses Beweismittel in ihrer Entscheidung würdigen (nicht folgen kann sie dem wohl nur, wenn andere Beweisergebnis entgegenstehen, oder wenn die/der Sachverständige offenkundig unqualifiziert oder der Inhalt erkennbar widersprüchlich, oberflächlich oder sonst "mit Händen zu greifend" mangelhaft ist).

Wenn die Personenstandsbehörde aber von Amts wegen einen Sachverständigenbeweis anordnet, dann kann man sich gar nix aussuchen bzw. ist darauf angewiesen, wieviel Spielraum die Behörde einem lässt.

Das sagt noch einmal das Gesetz (§ 52 AVG, Hervorhebungen von mir):

Zitat:
Sachverständige

§ 52. (1) Wird die Aufnahme eines Beweises durch Sachverständige notwendig, so sind die der Behörde beigegebenen oder zur Verfügung stehenden amtlichen Sachverständigen (Amtssachverständige) beizuziehen.

(2) Wenn Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen oder es mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles geboten ist, kann die Behörde aber ausnahmsweise andere geeignete Personen als Sachverständige (nichtamtliche Sachverständige) heranziehen.

(3) Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht vor, so kann die Behörde dennoch nichtamtliche Sachverständige heranziehen, wenn davon eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens zu erwarten ist. Die Heranziehung ist jedoch nur zulässig, wenn sie von demjenigen, über dessen Ansuchen das Verfahren eingeleitet wurde, angeregt wird und die daraus entstehenden Kosten einen von dieser Partei bestimmten Betrag voraussichtlich nicht überschreiten.

(4) Der Bestellung zum nichtamtlichen Sachverständigen hat Folge zu leisten, wer zur Erstattung von Gutachten der erforderten Art öffentlich bestellt ist oder wer die Wissenschaft, die Kunst oder das Gewerbe, deren Kenntnis die Voraussetzung der geforderten Begutachtung ist, öffentlich als Erwerb ausübt oder zu deren Ausübung öffentlich angestellt oder ermächtigt ist. Nichtamtliche Sachverständige sind zu beeiden, wenn sie nicht schon für die Erstattung von Gutachten der erforderten Art im allgemeinen beeidet sind. Die §§ 49 und 50 gelten auch für nichtamtliche Sachverständige.

Hier besteht kein Spielraum: zuerst Amtssachverständige/r, nur wenn keine/r aufzutreiben ist oder andere gute Gründe vorliegen, kommt ein/e von der Behörde zu bestellende/r nichtamtliche Sachverständige/r zum Zug (mit Kostenüberwälzung auf die Partei).

Wenn die Behörde kooperativ ist, kann sie die Partei Vorschläge machen lassen oder eine Auswahl aus einer Liste anbieten, aber wenn sie einfach ungefragt jemanden bestellt, dann muss man sich mit diesem Menschen und seiner fachlichen Meinung auseinandersetzen, so man ihm nicht Befangenheit nachweisen kann.


(11.06.2012, 19:21)Yuna schrieb:
(11.06.2012, 15:08)Angelika schrieb: Ich habe es schon mehrfach erwähnt. Gebt der SPÖ eine absolute Mehrheit, oder sorgt dafür, dass SPÖ und GRÜNE gemeinsam eine Regierungsmehrheit im Nationalrat haben, und dann wird es möglich sein viele Dinge, wie z. B. auch eine Liberalisierung im Namensrecht, umzusetzen, die derzeit eben nicht umsetzbar sind.

Bitte nicht die Grünen wählen. Der größte Melkverein den es gibt. Da mach ich sogar freiwillig noch zwei Gutachten, zahl diese aus eigener Tasche und dafür hab ich ne Ruhe von diesen Pseudogutmenschen.
[hier gekürzt]
Die größte Freichheit ist ja, Autofahrer/innen bis zum letzten Cent zu melken und Richtung Öffis drängen, aber nach Dienstschluss beim nächsten Häuserblock in einen A8 steigen und behaupten, "man fahre auch mit den Öffis, was ist schon dabei". Angry

Auch wenn der Strache ein riesen Dampfplauderer ist, seine Einstellung find ich am Besten. Zuerst muss Österreich mal diese ganzen Migranten loswerden, die dem Steuerzahler auf der Tasche liegen und den ganzen Tag nix als faxen im Kopf haben.
[hier auch gekürzt]
So genug von mir und meine politischen Ergüssen

PS.: nicht alle Migranten sind gleich schlecht. Aber die Mehrheit schaffts leider immer in die Medien


Überlegt euch gut, was und wie ihr jetzt antwortet! Sobald ich merke, dass hier eine große, emotionale Diskussion über politische Parteien, Öko- oder Migrationsthemen losbricht, zögere ich höchstens drei Sekunden, bis ich diesen Thread teile oder auf Zeit sperre!

Das Thema lautet: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten

Edit, 11. Juni 2012, 8:35 PM: Und schon is es passiert, Thema geteilt, bitte hier weiter, wenn jemand sich zum Thema Xenophilie und Xenophobie äußern möchte!

Liebe Mike-Tanja,

Du kannst noch so oft als Juristin gebetsmühlenartig Paragraphen zitieren - in der Realität sieht das ganz anders aus.

Ich hatte Glück und es ging ratz fatz: Am Vortag habe ich mit dem Standesbeamten telefoniert - und am nächsten Tag waren alle Papiere vorbereitet. Fertig!

Zudem hat mein Magistrat auch das erforderliche Gutachten bezahlt - in voller Höhe (gut ich hab a bisserl verhandelt).

Das einzige was ich gemacht habe ist, dass ich den Volltext des VfGh an den Standesbeamten geschickt hab und Angelika da nachgeholfen hat! Das wars.

Allerdings weis ich auch, dass dies nicht überall so flutscht. Und ihr "Rechtsverdreher" welche das Thema ja persönlich nicht betrifft, könnt Euch ja gemütlich auf den Paragraphen zurücklehnen. Sorry, aber das lag mir schon länger auf der Zunge!

PS: Vielleicht kehrst Du besser in Zukunft zu einer allgemein verständlichen Kommunikation zurück. Denn falls jemand Deinen juristischen Rat sucht, geht das sicher besser per PN!

Ulli
WWW
Zitat



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RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - von gertrud_desch - 06.06.2012, 20:13
RE: Personenstandsänderung/Gutachten/Kosten - von Ulli - 13.06.2012, 18:45

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