Beitrag #56
14.06.2012, 17:59
(14.06.2012, 16:40)wildehilde schrieb: Ohne das Ok,der Dr Ekart,geht nichts,
keine Hormone keine Pä
bis du dann die GaOp willst,da kommst bei der Ekart auch nicht vorbei
Gut, Freigabe für HRT und gaOP, das sind Dinge, bei denen man mit den Mitteln der Juristerei nicht weiterkommt, das liegt praktisch vollständig im Ermessen der Mediziner/innen.
Falls Frau Dr. Ekart für eine Personenstandsänderung ein Gutachten zur Frage, ob das Zugehörigkeitsempfinden zum Nicht-Geburtsgeschlecht dauerhaft sein wird, verfassen soll, dann haltet euch eher an die Personenstandsbehörde erster Instanz, also Standesamt und Bürgermeister. Falls das Gutachten ewig dauert, erwähnt dort mal en passant die gesetzliche sechsmonatige (zwingende, nicht verlängerbare) Entscheidungsfrist (§ 73 AVG) und die anschließende Möglichkeit eines Antrags (= Devolutionsantrag) auf Übergang der Zuständigkeit auf die übergeordnete Behörde (= Landeshauptmann).
Taktisches Ziel dabei ist es, dass die Behörde auf Frau Dr. Ekart ein bisserl Druck ausübt, und ihr es euch damit erspart, bei der Gutachterin unangenehm aufzufallen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -