Beitrag #5
23.11.2011, 13:46
Tja, in Deutschland sind die Fakten etwas anders. Bei uns gibts es zum Beispiel (noch) keine Pflicht seinen Führerschein erneuern zu lassen, egal wie alt das Foto ist. Das rührt von der Regelung her, daß ein einmal ausgestelltes Dokument seine Gültigkeit behält. Genauso wie es noch 90-jährige Opas gibt, die noch mit einem "Reichspatent zur Fahrzeugführung" durch die Gegend fahren, fahre ich noch mit meiner "Rosa Pappe" (Führerschein der Bundesrepublik Deutschland) durch die Gegend. Meine Mutter hätte ihren alten Führerschein, mit einem 30 Jahre alten Foto drine auch noch behalten können, aber weil das Foto halt uralt war, hat sie sich einen neuen Führschein im Check-Karten-Format geholt. Aber das war ihre Idee, verpflichtet war sie zu gar nichts.
Die Personalausweise enthalten im übrigen die Angabe zur Augenfarbe, da dies unter normalen Umständen ein dauerhaft gleichbleibendes Merkmal ist. Angaben zum Geschlecht sucht man im Personalausweis hingegen vergebens. Das muß sich der Kontrollierende dann über Aussehen und Vorname herleiten.
Was natürlich immer zu Fehlinterpretationen führen kann, z.B. hat meine Freundin einen schwedischen Vornamen und manchmal kommt es vor, daß die Leute diesen als Männernamen einstufen und sie mit Herr anreden.
Die Personalausweise enthalten im übrigen die Angabe zur Augenfarbe, da dies unter normalen Umständen ein dauerhaft gleichbleibendes Merkmal ist. Angaben zum Geschlecht sucht man im Personalausweis hingegen vergebens. Das muß sich der Kontrollierende dann über Aussehen und Vorname herleiten.
Was natürlich immer zu Fehlinterpretationen führen kann, z.B. hat meine Freundin einen schwedischen Vornamen und manchmal kommt es vor, daß die Leute diesen als Männernamen einstufen und sie mit Herr anreden.