Beitrag #8
24.11.2011, 11:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.11.2011, 23:29 von Mike-Tanja.)
(24.11.2011, 08:51)Angelika schrieb: Also ich denke auch, dass die Geschlechtseinträge erst auf Grund internationaler Forderungen aufgenommen worden sind. [Rest gekürzt]
Und dabei standen und stehen sicherheitspolizeiliche Erwägungen im Vordergrund. Die im Pass eingetragenen, teilweise auch bereits gespeicherten Daten dienen dem Zweck, die/den Passinhaber/in so zu beschreiben, dass die Identität der/des Reisenden mit dieser Person einfach und sicher überprüft werden kann. Es sind u.a. biometrische Merkmale, wozu man auch die Geschlechtsangabe zählen kann (sowie Körpergröße, Alter, Handschriftfaksimile, Fingerabdruckmuster und [digitalisiertes] Gesichtsabbild, eventuell auch Augenfarbe). Nur dann, bei biometrisch überprüfbarer Identität, gilt dieser Pass nämlich für die/den Reisende/n.
Es ist klar, dass Staaten, die Transgender-Identitäten und so etwas wie ein rechtlich zu berücksichtigendes inneres Geschlechtsempfinden nicht (aner)kennen, damit ein Problem haben. Für die ist die Kombination "weibliche Passinhaberin" und "männliche Genitalien" schlicht und einfach ein Grund, die Identität der Reisenden mit der Passinhaberin zu verneinen oder zumindest in Zweifel zu ziehen. Und das kann in fast allen Ländern der Welt zur Zurückweisung bei der Grenzkontrolle führen. Was daheim im Personenstandsbuch steht, kann ein ägyptischer oder indonesischer Grenzpolizist ja nicht auf der Stelle überprüfen.
Bis vor etwa zehn Jahren wäre das sicher auch bei uns noch so gehandhabt worden ("Das ist ja ein verkleideter Mann...mit den Papieren seiner Zwillingsschwester vielleicht - sehr verdächtig jedenfalls!").
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -