Beitrag #105
18.08.2012, 14:30
(18.08.2012, 08:07)signo schrieb:(16.08.2012, 23:07)Sarah-Michelle schrieb: [Zitat hier gekürzt/Text gleichlautend hervorgehoben] Dennoch sollte die Homogenität in der eigenen Gruppe zunächst vollzogen werden, um dann gemeinsam mit geballter Kraft und Energie auch den sog. "Widersachern" entgegen treten zu können.
Besser kann man/frau es wohl nicht zusammenfassen (worin wohl mit eigener Gruppe alle TG-Vereine & dieses Forum, sowie mit gemeinsam die sagenannte LGBTI gemeint sind). Danke Sarah-Michelle
@Mike-Tanja: Spät aber doch zu deinem Mod. Kommentar "Pro und contra Solidarität zwischen Schwulen, Lesben, Bisexuellen, Transmenschen und Intersexuellen (LGBTI)": Die Solidarität wurde hier aus meiner Sicht nie in Abrede gestellt, nur die Reihenfolge in der sie erfolgen kann diskutiert.
Die Reihenfolge ist frei bestimmbar. Mir sind z. B. die Lesben und Schwulen in der SoHo weltanschaulich sicher näher als z. B. TG´s bei der FPÖ.
Weiters existiert eine gewisse Solidariät zwischen den TG-Vereinen und Stammtischen. Aber wie soll es eine Solidarität mit virtuellen Internetgruppen wie z. B. X-G geben, wenn nicht einmal die "Häuptlinge" real bekannt sind? Wie, wenn jedes Angebot sich öffentlich vorzustellen, von vorn herein abgelehnt wird, wie Sie das, im Hinblick auf den Infotag im Oktober in Graz, getan haben Herr signo. Wie soll eine Solidarität entstehen, wenn jedes Treffen als Geheimtreffen in Freimaurerart veranstaltet wird? Wie, wenn Angebote sich zusammenzusetzen und sich real kennen zu lernen entweder ignoriert oder abgelehnt werden?
Verraten Sie mir doch wie das dann funktionieren soll?
(18.08.2012, 09:35)Kerstin-Sophia schrieb: @Angelika
Das stelle ich ja nicht in Frage das seit 1997 im Parlament nichts geschehen ist bezüglich der Transsexualität aber wenn ich mir Deutschland ansehe die haben mittlerweile ein Gesetz...
Das deutsche TSG stammt aus dem Jahr 1981 und wurde seither nicht novelliert. Es entspricht längst nicht mehr den Bedürfnissen deutscher TS, ignoriert ein Urteil des EGMR aus dem Jahr 1992, erzeugt extrem hohe Kosten für VÄ und PÄ und ist, dank mehrfacher Urteile des BVerfG in Karlsruhe heute nur mehr ein "Emmentaler-Käse".
Bevor wir so ein Gesetz haben. habe ich es leiber,d ass wir in Österreich kein TSG haben. Es wäre viel wichtiger, anstatt eines Sondergesetzes, diese Dinge in den bestehenden Gesetzen, wie z. B. PStG, NÄG, ASVG, etc. zu regeln.
(18.08.2012, 09:35)Kerstin-Sophia schrieb: .... und wenn ich mir die restliche Welt ansehe die Länder die keine eigenen Behandlungsrichtlinien haben die müssen oder richten sich ja nach den SOC V7
Österreich hat aber Behandlungsrichtlinien udn diese sind derzeit in Überarbeitung. Dabei fließen die SOC auch mit ein.
(18.08.2012, 09:35)Kerstin-Sophia schrieb: also die SOC sehe ich als gewaltigen Fortschritt in dieser Hinsicht zu Österreich den die österreichischen Politiker bringen doch nie was auf die Reihe nicht mal ein richtiges Gesetz oder bindende Behandlungsrichtlinen für uns Transsexuelle.
Wollen wir wirklich gesetzlich bindende Behandlungsrichtlinien, die den ÄrztInnen keinerlei Spielraum für eine individuell angepasste Vorgehensweise lassen? Wollen wir wirklich ein Gesetz, dass so eng ausgelegt ist, dass es in den nächsten 20 bis 30 Jahren nicht mehr möglich ist sich den gesellschaftlichen Verändrungen anzupassen?
Gesetzliche Regelungen ja, aber nur dort, wo sie wirklich nötig sind um Rechtssicherheit zu schaffen. Aber bitte kein Sondergesetz, dass sehr schnell zu einem engen Korsett werden kann. (Siehe TSG in Deutschland.)
(18.08.2012, 09:35)Kerstin-Sophia schrieb: Das was wir NUR seit 1997 bis jetzt haben sind ja wie du weißt die "Empfehlungen zur Behandlung Transidenter" wo man sich dran halten kann aber nicht muss und die Österreicher halten sich leider viel zu sehr darauf da ja nichts anderes existiert, leider.
Und dann sollte ein bindendes Gesetz besser sein? An ein Gesetz muss man sich dann nämlich halten. Von Empfehlungen dürfen Fachleute bei guten Gründen durchaus abweichen. Das Problem sind eher die GKK`s, die diese Empfehlungen meistens wie ein Gesetz anwenden, was grundsätzlich falsch ist.
(18.08.2012, 09:35)Kerstin-Sophia schrieb: Hier gehört einmal etwas wieder gemacht, meiner Ansicht nach.
Ich weiß schon das die Psychotherapie gut ist und das sie das Ergebnis festigen soll damit habe ich ja kein Problem aber sie auf ein Jahr auszudehen halte ich widerum für zu lange wenn man bedenkt das wir TS schon genug leiden und dann noch ein Jahr weiter leiden sollen und weiters man muss dies ja auch bezahlen und ich komme hier wenn man zu einer Psychotherapeutin geht zu einem Preis von 4.000 Euro in einem Jahr mit 50 Stunden die die Empfelungen vorsehen, naja aber das ist halt die österreichische Beamtenwirtschaft, traurig...
Diese Fristen sollen ja geändert werden, weil sie nicht mher zeitgemäß sind. Anstatt dieser Fristen soll es in Zukunft den Fachleuten obliegen wieviel Zeit oder Stunden individuell nötig sind.
(18.08.2012, 09:35)Kerstin-Sophia schrieb: Die SOC V7 sehen keine zwingende Psychotherapie und keinen Alltagstest vor, wo ich wieder sage das der Alltagstest eig. sehr gut ist aber auch hier wieder das Wort "nicht zwingend".
Wo steht, dass der Alltagstest gesetzlich zwingend ist? Wer kann den kontrollieren? Aber soll ein(e) ÄrztIn oder ein(e) PsychiaterIn jemanden eine HRT oder gar eine GA-OP bewilligen, wenn dieser Mensch nocht nie probiert hat ob er im anderen Geschlecht auch leben kann?
(18.08.2012, 09:35)Kerstin-Sophia schrieb: Die Österreicher halten sich zu sehr an diese Empfelungen von 1997, warum halten wir uns nicht nach den Richtlinien der WPATH?
Weil die WPATH auch nur Empfehlungen herausgibt, und keine zwingenden Regelungen erlassen kan. Die SOC werden bei der Abfassung der neuen Behandlungsempfehlungen berücksichtigt, aber sicher nicht 1:1 übernommen. Warum sollten also die SOC der WPATH prinzipiell besser sein, als individuell angepasste österreichische Behandlugnsempfehlungen?
(18.08.2012, 09:35)Kerstin-Sophia schrieb: Ich wollte ja nur mal meine Meinung dazu loswerden, wir alleine können es ja nicht ändern aber wie gesagt hier gehört mal etwas neues verhandelt das dann bindend und fix bleibt!
Es wird derzeit an etwas Neuem gearbeitet, und wir sagen dort sehr wohl unsere Meinung, die auch gehört wird.
Aber bindend und fix möchte ich auch die kommenden Regelungen nicht haben. Denn damit würde jede Möglichkeit im individuellen Fall davon abzuweichen, auf der Strecke bleiben.