Beitrag #16
27.11.2011, 18:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.11.2011, 18:24 von Mike-Tanja.)
(27.11.2011, 14:57)Angelika schrieb: Die E-Card brauchst bei jedem Besuch in einer Einrichtung des Gesundheitswesens. Nur die Ärzte verlangen keinen zusätzlichen Lichtbildausweis, wie das die Spitalsambulanzen oft machen.
Das wird sich aber vermutlich auch in absehbarer Zeit ändern, da es Bestrebungen gibt, niedergelassene Ärzte dafür haftbar zu machen, wenn sie sich nicht von der Identität von E-Card-Inhaber/in und Patient/in überzeugen. Ganz abgesehen von abstrusen (und immens teuren) Ideen, wie ein Fingerabdruck- oder Irisscan-ID-System zum Nachweis des Versicherungsschutzes einzuführen (schon der Aufdruck eines Fotos auf die E-Card wäre teuer und würde zusätzliche administrative Schikanen bedingen).
Es soll halt Fälle gegeben haben, wo sich ganze Zuwanderer-Clans mit der E-Card der/des einzigen Sozialversicherten behandeln haben lassen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -