Beitrag #3
27.08.2012, 20:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.08.2012, 20:24 von jasminchen.)
Wenn man so etwas vor hat und das gilt auch für eine GaOP im Ausland, so muss man vorher mit der KK darüber reden. Auch wenn nur der Tagsatz bezahlt wird, so ist das doch etwas und vor allem hat man dann Anspruch auf Krankenstand. Außerdem kann man es beim Steuerausgleich geltend machen und dann bekommt man einige zurück.
Ich bin nicht mein Körper.
Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum.
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