Beitrag #4
28.08.2012, 14:57
Das Problem ist ja, dass immer meine Ärzte gesagt haben, dass so eine Operation bei mir nicht notwendig sei. Für mich war die Operation jedoch sehr wichtig.
Ich werde jedenfalls bei der Arbeitnehmerveranlagung die Kosten für die OP angeben.
Ich kann das normalerweise als Behandlungskosten (Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (Rz885ff)) geltend machen.
Ich werde jedenfalls bei der Arbeitnehmerveranlagung die Kosten für die OP angeben.
Ich kann das normalerweise als Behandlungskosten (Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (Rz885ff)) geltend machen.