Beitrag #7
05.09.2012, 21:45
(05.09.2012, 18:31)Carina_in_Graz schrieb:(05.09.2012, 13:06)Angelika schrieb: Kein Richter wird Dich nach einer dieser Lehren aburteilen, sondern immer die staatlichen Gesetze, und die EMRK seiner Entscheidung zu Grunde legen.
Dem womöglich bei flüchtiger Lektüre entstehenden Eindruck, die weltliche Justiz würde sich nicht in kirchenrechtliche Angelegenheiten einmischen und hiebei natürlich ihren Entscheidungen sehr wohl die Regelungen des Kirchenrechts zu Grunde legen, sei vorbeugend beispielhaft unter dem Hinweis auf einen Eintrag im RIS entgegengewirkt.
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Ab...orte=canon
Klar gehen die staatlichen Gesetze vor das Kirchenrecht.
In diesem OGH-Urteil geht es darum, dass eben ein Einkommen eines Pristers nicht als Erwerbseinkommen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen gesehen werden darf, weil dieses dem Kirchenrecht unterliegt und somit offenabr der staatlichen Gesetzgebung entzogen ist. Also darf ihm die PVA auch nicht dien Auszahlung seiner Pension aus der Tätigkeit als Religionslehrer, unter Hinweis auf das Pristergehalt, verweigern.
Das zeigt doch ganz klar die Trennung von Kirche und Staat, und in diesem Fall ist auch klar, dass das Kirchenrecht eben nur auf Angehörige der Kirche angewerndet werden kann. Oder kennt jemand einen Atheisten der ein Priestergehalt von der katholischen Kirche bezieht, ohne dieser anzugehören?
Tja Neira, für die orthodoxen Juden sind alle Nichtjuden Vieh, für die fundamenalistischen Christen sind alle Nichtchristen Ungläubige, und für die islamischen Fundamentalisten sind alle Nichtmuslime ohnehin nichts wert. Ist halt mal so bei extremen Menschen, und es ist schlimm.
Aber trotzdem was hat das bitte mit der heutigen laizistischen Gesetzeslage zu tun?