Beitrag #78
10.09.2012, 22:39
Lara, da Du in Deutschland lebst, nehme ich mal an, dass Du auch deutsche Staatsbürgerin bist.
In diesem Fall gilt für Dich hinsichtlich der PÄ und er VÄ das TSG. Ob die entsprechenden Gutachten auch für die Bewilligung der Kostenübernahme der GA-OP durch Deine KK reichen, kann ich nicht sagen. Das Beste wird wohl sein, wenn Du ganz einfach bei Deiner KK oder beim MdK nachfragst.
In diesem Fall gilt für Dich hinsichtlich der PÄ und er VÄ das TSG. Ob die entsprechenden Gutachten auch für die Bewilligung der Kostenübernahme der GA-OP durch Deine KK reichen, kann ich nicht sagen. Das Beste wird wohl sein, wenn Du ganz einfach bei Deiner KK oder beim MdK nachfragst.