Beitrag #79
11.09.2012, 08:15
(10.09.2012, 21:16)Lara K schrieb: kurze Frage: die Gutachten zur Personenstandsänderung kann ich auch für die OP verwenden? oder muss ich da nochmal 2 neue machen lassen?
Das Gutachten für die PÄ soll 1. dem zuständigen Amtsgericht etwas beweisen (Nicht-Übereinstimmung von Identitätsgeschlecht und Registergeschlecht), das Gutachten für die OP soll 2. den Chirurgen absichern, d.h. im Fall der Fälle beweisen, dass er sich davon überzeugt hat, dass die Patientin keine spinnerte Simulantin ist, bevor er an ihren primären Geschlechtsmerkmalen herumschneidet.
Also könnte es darauf ankommen, dass nicht zu viel Zeit zwischen 1. und 2. vergeht. Ärzte möchten regelmäßig aktuelle Befunde sehen.
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