Beitrag #1
18.09.2012, 18:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2012, 18:59 von Mike-Tanja.)
Etwas, das leider total unter meinem "Radar" durchgeflogen ist, war der Ministerialentwurf für ein neues österreichisches Personenstandsgesetz (PStG 2013), der heute im Ministerrat beschlossen worden ist und damit wahrscheinlich demnächst Gesetz werden dürfte.
Hauptzweck der gesetzgeberischen Maßnahme ist die Einführung eines zentralen Personenstandsregisters. Für die PÄ wird sich vermutlich nichts verschlechtern aber wohl auch nichts zum Besseren verändern. Man muss allerdings damit rechnen, dass damit auch (zukünftige) Änderungen des Personenstandes zentral leichter nachvollzogen werden können.
Ich werden den Ministerialentwurf (Parlamentszahl 402/ME) demnächst mal durchlesen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -