Beitrag #11
18.09.2012, 23:43
(18.09.2012, 22:18)Angelika schrieb: Die von Eva aufgezeigte Bestimmung ist zweifellos grotesk. Denn vor allem bei Post-OP-TS ist die PÄ mit der GA-OP defakto in jedem Fall eingetreten, weshalb die Angabe des Geschlechts in der alten Geburtsurkunde bereits unrichtig geworden ist. (Siehe dazu VfGH-Urteil vom 8. Juni 2006, sowie EGMR-Urteil [Christine Goodwin vs. UK] vom 11. Juli 2002).
Bei Prä-, bzw. Non-OP-TS mag es vom BMI möglicherweise etwas anders gesehen werden, obwohl ich auch hier keinen prinzipiellen Unterschied erkennen kann.
Nun, in allen Fällen, in denen das Standesamt bestätigt, dass der Geschlechtseintrag falsch geworden ist, muss er sich schon davor geändert haben.
Geschlechtswechsel ist in Österreich zwar möglich und erlaubt, aber halt eine Verwaltungsübertretung
p.S.: Ich habe natürlich auch zwei Geburtsurkunden. Als Doppelt-Geborene muss man ja seine erste nicht abgeben. Der Besitz mehrerer Geburtsurkunden ist ja zum Glück noch nicht strafbar.