Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen
Beitrag #13
(18.09.2012, 23:13)Neira schrieb: [hier gekürzt] zumal ein Eintrag jener betreffend Manuella in das Geburtenbuch durch das Krankenhaus erfolgte, zum anderen der zweite Eintrag in das Geburtenbuch von meinem Vater getätigt wurde

Nein, Neira, das gibt's nicht.

Trotz des Namens ist das Geburtenbuch nicht so etwas wie ein Gäste-, Hütten- oder Kondolenzbuch, in das jede/r, die/der vorbeikommt, etwas kritzeln darf!

Ins Geburtenbuch darf nur ein bei der Personenstandsbehörde (= Ortsgemeinde oder Gemeindeverband) beschäftigter Standesbeamter Eintragungen machen. Und es ist bereits heute regelmäßig ein EDV-Programm, demnächst als Personenstandsregister Teil eines vom Innenministerium betriebenen Informationsverbundsystems.


(18.09.2012, 23:43)Eva schrieb: Nun, in allen Fällen, in denen das Standesamt bestätigt, dass der Geschlechtseintrag falsch geworden ist, muss er sich schon davor geändert haben.
Geschlechtswechsel ist in Österreich zwar möglich und erlaubt, aber halt eine Verwaltungsübertretung Tongue

p.S.: Ich habe natürlich auch zwei Geburtsurkunden. Als Doppelt-Geborene muss man ja seine erste nicht abgeben. Der Besitz mehrerer Geburtsurkunden ist ja zum Glück noch nicht strafbar.

Um noch einmal den Versuch zu unternehmen, dieser Sache einen vernünftigen Inhalt zu geben:
  1. Ich gehe als Post-OP-TS zum Standesamt, um die Eintragung des Geschlechts ändern zu lassen, lege dort meine Geburtsurkunde vor: keine Strafbarkeit, da ich durch Vorlage der alten, inzwischen eindeutig unrichtig gewordenen Geburtsurkunde ja gerade nicht beweisen möchte, dass ich ein Mann bin.
  2. Ich gehe als Non- oder Prä-OP-TS zum Standesamt, um eine PÄ zu beantragen, lege dort meine Geburtsurkunde vor: wie 1., nur dass der Zeitpunkt, in dem die Geburtsurkunde unrichtig geworden ist, nicht exakt zu bestimmen sein wird.
Ich glaube, dass diese Strafbestimmung sicher nicht auf Änderungen des Personenstandsdatums "Geschlecht" und entsprechende Urkunden abzielt. Vielleicht zielt das eher in Richtung Bigamist/inn/en und Heiratsschwindler/innen, oder was weiß ich!
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RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen - von Mike-Tanja - 18.09.2012, 23:54
RE: Personenstandsgesetz 2013, Regierungsvorlage beschlossen - von versuchsanordnung - 19.09.2012, 15:30

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