Beitrag #31
26.09.2012, 07:40
(26.09.2012, 00:11)Angelika schrieb: Das hat man ja beim Meldewesen auch getan. Ich bin mir sicher, dass das auch im Fall des Personenstandswesens so gemacht werden wird.
Die Qualitätsanforderungen sind nicht vergleichbar. Meldedaten ändern sich ständig, Personenstandsdaten haben den Anspruch, für "ewig" festgeschrieben zu werden.
Ein falsch geschriebener Name oder eine falsche Meldeadresse im ZMR - nur eine kleine administrative Panne.
Ein falsch eingetragener Elternname, ein falsches Geburtsdatum oder Geschlecht im ZPR - das kann langwierige und fatale Folgen haben (z.B. beim Nachweis von Erbansprüchen).
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -