Beitrag #1
11.10.2012, 14:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.10.2012, 19:20 von Mike-Tanja.)
Allgemeine Information (Quelle: Bundesministerium für Inneres) auf der Amtswege-Website der Österreichischen Bundesregierung (http://www.help.gv.at).
Da der erste Vorname dem personenstandsrechtlich eingetragenen Geschlecht des Menschen entsprechen muss, können vor einer Personenstandsänderung (PÄ) von transsexuellen Menschen dafür nur geschlechtsneutrale Vornamen (als "Wunschnamen") gewählt werden. Dafür sind nur, im Gesetz nicht näher bestimmte, "sonstige Gründe" anzugeben (§§ 2 Abs.1 Z 11 und Abs.2 Namensänderungsgesetz - NÄG).
Achtung! Im Gegensatz zu anderen Namensänderungen, etwa wegen Nichtübereinstimmung von Geschlecht und Vornamen nach einer PÄ, ist die Verleihung eines "Wunschnamens" gebührenpflichtig (§ 6 NÄG)! Laut Angaben auf der Website des Magistrats der Stadt Wien werden derzeit (Oktober 2012) für jede nicht-gebührenfreie Namensänderung € 559,90 fällig (Antragsgebühr und Verwaltungsabgaben).
Welche Vornamen für Männer und Frauen zulässig sind, bestimmt nicht das Gesetz sondern der "standesamtliche Gebrauch". Standesbeamtinnen und Standesbeamte haben dafür interne Listen (Nachfragen macht also Sinn!). Dieser ändert sich von Zeit zu Zeit, man kann also auch sein Glück versuchen.
Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Stadtmagistrat) nach dem Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers.
Benötigte Dokumente (laut Magistrat Wien):
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde(n)
- Scheidungsbeschluss (Scheidungsbeschlüsse)
- Akademische Grade/Standesbezeichnungen
- Zweckdienliche Dokumente
- amtlicher Lichtbildausweis
Liste geschlechtsneutraler Vornamen (transgender.at)
Wiktionary:Sprachen/Liste geschlechtsneutraler Vornamen
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -