Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
RE: Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise)
Beitrag #5
(11.10.2012, 16:26)Yuna schrieb: Jetzt wäre nun wieder die Frage, was sind geschlechtsneutral Vorname und wer definiert, welche das sind. M.E. wieder ein Gesetz der Bananenrepublik das jeder Beamte auslegen kann, wie er will.
Wer also seinen Wunschvornamen nicht bekommt, einfach beim nächsten Beamten probieren Tongue

Wenn man versucht, Dinge, die einer oft schnellen sozialen Veränderung unterliegen, in einem Gesetz festzuschreiben, bewirkt man vor allem eines: Erstarrung.

Die Zahl der Verfahren bei den Höchstgerichten (insbesondere beim Verwaltungsgerichtshof) wegen Vornamensänderung scheint sehr klein zu sein. Also wird offenbar nicht oft um den Namen gestritten, das scheint alles relativ reibungslos zu gehen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! Wave   -
WWW
Zitat



Nachrichten in diesem Thema
RE: Vornamensänderung in Österreich (Rechtslage und Hinweise) - von Mike-Tanja - 11.10.2012, 19:37

Gehe zu: