Beitrag #7
13.10.2012, 12:33
(11.10.2012, 17:29)Angelika schrieb: Tja, Tanja, alles gut und schön, aber es entspricht nicht mehr der tatsächlichen Verwaltungspraxis, [hier gekürzt]
Wenn man zur praktischen Anwendung des Gesetzes weiter recherchiert, z.B. auf der Website von TransX, erfährt man, dass die Möglichkeit besteht, sich beim Antrag auf Vornamensänderung auch auf spezieller, stichhaltige Gründe (also nicht bloß auf den "Wunschnamen") zu stützen, und so die hohen Gebühren zu umgehen.
Muss anscheinend nur gut begründet werden.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -