Beitrag #128
15.10.2012, 17:06
Ja, aber das hat etwas mit den Vertragsbedingungen der jeweiligen Versicherung zu tun und beruht nicht auf Gesetzesvorgaben. Es gab vor einigen Jahren mal einen Fall, da hatte ein Autolenker auf der Autobahn einen Unfall. Er kam ins Schleudern, mit Winterreifen, die aber nur 3,5mm aufwiesen. Auf trockener Fahrbahn ohne Schneefall. Die Versicherung lehnte die Schadensforderung ab, weil sie der Ansicht war, es wäre fahrlässig, im Winter mit Winterreifen unter 4 mm zu fahren. Damals gab es noch keine gesetzliche Winterreifenverordnung, die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe lag bei 1,6 mm. Das Auto war also vorschriftsmäßig bereift.