Beitrag #130
15.10.2012, 17:39
Man darf Schneeketten ohnehin nur anlegen, wenn es sich um eine durchgehende Schneefahrbahn handelt. Aber an der Ausformung der "Winterreifenverordnung" sieht man wieder einmal, wie bei uns Gesetze gemacht werden. Einerseits der Reifenlobby dienlich zu sein, es sich andererseits aber nicht ganz mit den Autofahrern verscherzen zu wollen. Deshalb die im Grunde genommen überflüssigen Ausnahmebestimmungen, die besonders in Wien zum Tragen kommen, weil es hier ja ohnehin kaum schneit. Von durchgehender Schneefahrbahn träumt hier bestenfalls der Weihnachtsmann, auf seinem Schlitten.