Beitrag #4
14.12.2012, 00:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.12.2012, 01:27 von Bonita.)
Zitat:Artikel IV
Das Wiener Gleichbehandlungsgesetz – W-GBG, LGBl. Nr. 18/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 16/2012, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 wird in Abs. 4 erster Satz nach dem Ausdruck „Diskriminierung“ die Wortfolge „auf Grund des Geschlechts“ eingefügt und dem Abs. 4 folgender Satz angefügt:
„Als Diskriminierung auf Grund des Geschlechts gilt auch die Benachteiligung einer Person auf Grund ihrer Geschlechtsidentität.“
2. In § 2 Abs. 5 entfällt in Z 4 der Ausdruck „sowie“, wird am Ende der Z 4 ein Beistrich eingefügt, entfällt in Z 5 der Schlusspunkt, wird in Z 5 nach dem Ausdruck „Arbeitsverboten“ der Ausdruck „sowie“ eingefügt und folgende Z 6 angefügt:
„6. jede ungünstigere Behandlung im Zusammenhang mit der Elternschaft.“
3. In § 46 Abs. 2 wird das Datum „1. Mai 2010“ durch das Datum „1. Juli 2012“ ersetzt.
Zitat:Artikel VIQuelle:
Das Gesetz zur Bekämpfung von Diskriminierung (Wiener Antidiskriminierungsgesetz), LGBl. Nr. 35/2004, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 44/2010, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 1 Z 5 lautet:
„5. Zugang zu und Erweiterung selbständiger Erwerbstätigkeit.“
2. In § 3 Abs. 3 Z 2 wird nach dem Wort „beeinträchtigt“ die Wortfolge „oder dies bezweckt“ eingefügt.
3. In § 3 Abs. 4 Z 1 wird nach dem Wort „beeinträchtigt“ die Wortfolge „oder dies bezweckt“ eingefügt.
4. In § 4 Abs. 1 erster Satz wird der Betrag „720 Euro“ durch den Betrag „1.000 Euro“ ersetzt.
5. § 11 samt Überschrift lautet:
„§ 11.
Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
Durch dieses Gesetz werden Bestimmungen folgender Richtlinien umgesetzt:
1. Richtlinie 2000/43/EG zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder ethnischen Herkunft, ABl. Nr. L 180 vom 19. Juli 2000, S. 22,
2. Richtlinie 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, ABl. Nr. L 373 vom 21. Dezember 2004, S. 37,
3. Richtlinie 2010/41/EU zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben, und zur Aufhebung der Richtlinie 86/613/EWG, ABl. Nr. L 180 vom 15. Juli 2010, S. 1.“
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-...02012.html
Und wer sich Angelikas Forum ansehen will, wird das auch so machen. Dazu muss man die Leute nicht zwingen.
[MODERATION: Folgebeiträge nach hier hin ausgelagert, Titel ergänzt eine Aussage abgemildert; Thread temporär geschlossen; Bonita]