Beitrag #15
25.01.2013, 14:32
@Hanna Maria:
Ich habe bis zur Hormonfreigabe kein einziges Gutachten benötigt, lediglich die medizinischen Stellungnahmen (klinisch-psychologisch und psychiatrisch) sowie die Hormonfreigabe als Stellungnahme vom behandelnden Psychotherapeuten.
Einzig für die Personenstandsänderung benötigte ich ein Gutachten.
lg
Ich habe bis zur Hormonfreigabe kein einziges Gutachten benötigt, lediglich die medizinischen Stellungnahmen (klinisch-psychologisch und psychiatrisch) sowie die Hormonfreigabe als Stellungnahme vom behandelnden Psychotherapeuten.
Einzig für die Personenstandsänderung benötigte ich ein Gutachten.
lg