Beitrag #4
04.03.2013, 11:24
(04.03.2013, 08:52)supernova schrieb: Hallo zusammen!
Ich bin gottseidank nicht arbeitslos, jedoch würde mich schon interresieren wie sich das AMS gegenüber einer TS verhält, wenn diese noch nicht vollständig hormonell und operativ angepasst ist. Ich meine wenn man sich z.b. gerade in der Psychotherapie bzw. Alltagstest befindet.
Ist man überhaupt noch vermittelbar in diesem Zustand?
Wie verhält sich das Arbeitsamt in diesem Fall?
Wird man alls Mann oder als Frau vermittelt?
Das wird in der Praxis wohl davon abhängen, wie das die/der jeweilige Berater/in einschätzt. Als staatliche Behörde (zumindest für den Bereich der Arbeitslosenversicherung) könnte sich das AMS wohl auf den Standpunkt zurückziehen, dass man vor einer PÄ als Angehörige/r des Geburtsgeschlechts zu behandeln und zu vermitteln ist. Aber man darf nicht vergessen, dass es wegen des Diskriminierungsschutzes ja weitgehend verboten ist, Stellen nur für Angehörige eines bestimmten Geschlechts anzubieten. Sollte der Widerspruch Geburts-Identitätsgeschlecht erkennbar der Grund für das Scheitern von Bewerbungen sein, so glaube ich allerdings nicht, dass das AMS verlangen kann: "Die nächste Bewerbung machen sie aber als Mann/Frau, solange das in ihren Papieren steht!" Wie ich das AMS einschätze, würde man dort ohnehin versuchen, den Fall auf die "medizinische Schiene" zu schupfen, z.B. die Klientin zu einem psychologischen Test schicken (so nicht ohnehin Gutachten vorliegen) und dann festhalten: "(vorläufig) nicht vermittelbar wegen psychischer Störung F-64.0", gleichzeitig aber ALG bzw. NH weiter bezahlen. Möglicherweise würde man auch sanften Druck ausüben, schnellstmöglich eine PÄ anzustreben.
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