Beitrag #11
04.03.2013, 20:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.03.2013, 23:24 von Mike-Tanja.)
(04.03.2013, 15:39)jennylove schrieb: [hier gekürzt] ich weiß jedoch nicht, wie es ist, wenn man kein gutes passing hat, [hier auch]
Das Passing ist nicht der Punkt! Niemand beim AMS kann einer wenig attraktiven Frau über 40 unterstellen, sich nicht ernsthaft beworben zu haben, wenn sie eine Stelle nicht bekommen hat, weil - Achtung, soziale Wirklichkeit! - attraktivere, jüngere und gleich gut qualifizierte Mitbewerber/innen im Spiel waren.
Ergebnis: Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung werden anstandslos weiter gewährt.
Bei einer Transfrau ohne PÄ könnte ein/e nicht wohlgesinnte/r, uninformierte/r AMS-Berater/in aber sagen, dass sie ihre Bewerbungen ruhig als Mann absolvieren, damit stimmiger auftreten und erfolgreicher sein könnte. Anderes Handeln könnte das AMS als "Vereitelung" einer Bewerbung (= fehlende Arbeitswilligkeit gemäß §§ 9 und 10 Abs. 1 Z 1 AlVG) interpretieren.
theoretisches Ergebnis: Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung könnten gestrichen werden (Pflichtverletzung, z.B. Entzug des Arbeitslosengeldes für sechs Wochen gemäß § 10 Abs. 1 AlVG). Dagegen müsste man dann rechtlich vorgehen.
Aber das ist, wie schon gesagt, Theorie, haltet euch an die von Angelika sicher zuverlässig recherchierte Praxis: das AMS zwingt keine Transfrau mit nachweisbarer Diagnose F-64.0 zu Bewerbungen im Geburtsgeschlecht!
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -