Beitrag #70
22.03.2013, 02:11
(21.03.2013, 23:38)Eva_Tg schrieb: Angelika, auch für dich noch mal in Reinform: Wenn eine deutsche Transsexuelle die Diagnose F-64.0 bekommt, kann sie damit zu einem deutschen (Fach)Arzt gehen, damit dieser Hormone auf Rezept verschreibt und die deutsche Krankenkasse muß das Rezept bezahlen, eine Genehmigung oder Ablehnung der Behandlung durch die Krankenkasse ist nicht zulässig.Ich habe Dich schon verstanden, aber da dies ein österreichisces Forum ist, halte ich es schon für wichtig, die österreichische Situation klar zu schreiben.
Da die Fragstellerin zweifelfrei aus Deutschland ist, sagte ich wie mein Wissensstand zur Praxis in Deutschland ist. Da kannst du mir noch 10-mal erzählen wie es in Österreich ist, diese Vorgaben sind weder für die Threadstarterin noch für mich zu treffend.
Oder möchstest du über diese Tatsachen noch weiter disskutieren?
Stimmt, inzwischen ist klar, dass die Fragestellerin Deutsche ist, aber bevor es bei anderen wieder Irritationen gibt, erscheint es mir eben essentiell zu sein, gewisse Tatsachen klarzustellen. UNd zwar acuh dan, wenn sie für Dich und die Fragestellerin irrelevant sind.
Ich brauche das jetzt sicher nicht weiterzudiskutieren, aber wenn es mir nötig erscheint etwas zum Thema zu sagen, dann werde ich es auch in Zukunft tun.