Beitrag #11
23.04.2013, 19:10
(23.04.2013, 19:04)Miriam schrieb:(23.04.2013, 14:28)Angelika schrieb: …
Ich bin überzeugt, dass die Regierung in Bern dem sehr rasch einen Riegel vorschieben würde. …
So wie es aussieht musst du erst mal Job und Wohnsitz in der Schweiz haben damit das klappt. Und dann zahlst du auch in der Schweiz die Versicherung die schlussendlich für die Kosten aufkommt.
Wie wäre eigentlich die umgekehrte Situation mit einer Schweizerin die in Österreich wohnt, lebt und arbeitet? Muss die dann in die Schweiz für die OP, oder kann sie nach österreichischem Recht vorgehen?
Sie könnte die OP hier machen, allerdings würde für sie schweizer Recht gelten. Das ist ebenso wie bei den in Österreich lebenden Deutschen. Für die gilt auch hierzulande das TSG.