Beitrag #18
23.04.2013, 22:18
(23.04.2013, 21:58)Eva_Tg schrieb: Tja, VÄ habe ich nicht und auch keinen geschlechtsneutralen Vornamen, also kann ich mich weder dumm stellen, noch von einem Computerfehler reden.
Also schon verständlich, warum ich das ganze nicht so locker sehe und mich die Situation schon sehr belastet.
Und da bei uns VÄ und PÄ die selben Prozesse durchlaufen, kann ich eben nicht sagen ich mache vorher mal schnell "nur" die VÄ, damit ich zu mindestens dieses Problem los bin. Es geht effektiv nicht schneller, wenn man "erstmal nur" die VÄ macht.
Bis VÄ/PÄ durch sind, hänge ich effektiv in der Luft und muß mir meinen Respekt immer wieder neu erkämpfen.
Ich weiß, das ist das Problem des TSG und der Tatsache, dass da alles über die Gerichte laufen muss, die ohnehin chronisch überlastet sind.
Ich würde Euch wünschen, dass es in Deutschland auch so einfach wie in Österreich wäre. Entscheidung der Verwalötungsbehörde, VÄ innerhalb von "gleich auf den Bescheid warten" bis etwa 2 Wochen, PÄ, sofern alle Gutachten vorliegen, im Regelfall innerhalb 4 bis 6 Wochen.
Mal sehen was ich morgen Abend dazu in Potsdam zu hören bekomme.