Beitrag #44
24.04.2013, 15:16
So zum Abschluss nochmal wegen diesem blöden RSa Brief:
gibt keine Garantie auf Vollständigkeit, darf aber jede/r gerne mal ausprobieren beim Postamt des Vertrauens
gibt keine Garantie auf Vollständigkeit, darf aber jede/r gerne mal ausprobieren beim Postamt des Vertrauens
Zitat:Ein RSa-Brief (Synonym: Blauer Brief) ist ein behördliches Schriftstück in Österreich. Es ist kein Einschreiben, sondern eine nichtbescheinigte Sendung mit besonderem Auftrag bzw. der behördlichen Zustellung eines Schriftstückes, das, im Gegensatz zum RSb-Brief, nur dem Empfänger selbst zugestellt werden darf (Eigenhändigkeit). Alternativ zum Empfänger kann auch eine Person mit Postvollmacht bestimmte RSa-Schreiben übernehmen. Die Verwendung des RSa-Briefes muss im betreffenden Materiengesetz ausdrücklich angeordnet sein, sonst reicht die Zustellung via RSb-Brief aus.