Beitrag #81
16.05.2013, 18:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2013, 00:08 von Mike-Tanja.)
(15.05.2013, 17:20)Shabana schrieb: Du kannst dich jederzeit privat zusatzversichern lassen, allerdings werden die Privatkassen derartige Operationen ebenfalls nicht bezahlen wollen. Abgesehen davon gibt es vor Vertragsabschluss eine gründliche ärztliche Untersuchung und einen ausführlichen Fragebogen. Du musst also angeben, transident zu sein. Und ich bin nicht sicher, ob sie dich dann - wegen der zu erwartenden Kosten - überhaupt annehmen. [hier gekürzt]
Ich würde die Chance, als TS (ohne Täuschen und Tricksen) eine private Krankenversicherung abschließen zu können, die trans-bezogene Gesundheitsleistungen deckt, als gleich Null bezeichnen. Und wenn doch, wären die Prämien sicher mörderisch hoch. Keine kommerzielle Versicherung muss ein Risiko versichern, dessen Verwirklichung bereits absehbar ist. Die AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) schließen entsprechende Risiken (und auch andere) daher regelmäßig aus.
Hier z.B. ein Auszug aus den AVB Krankenversicherung 1999 der Uniqa:
Zitat:2. Einschränkung des Versicherungsschutzes
2.1. Kein Versicherungsschutz besteht für
a) Heilbehandlungen, die vor Versicherungsbeginn begonnen haben,
b) kosmetische Behandlungen und Operationen und deren Folgen, soweit diese Maßnahmen nicht der Beseitigung von Unfallfolgen dienen,
c) [...] j) [...]
k) Geschlechtsumwandlungen
Damit dürften praktisch alle im Zuge des medizinischen Bedarfs einer/eines TS möglichen Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sein. Noch Fragen?
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -