Beitrag #82
16.05.2013, 18:44
(16.05.2013, 18:20)Bonita schrieb:(16.05.2013, 17:58)Mar schrieb: ... Das mit der freien Ärzte Wahl in Europa klingt zwar toll. Jedoch müssen weiterhin Operationen von der Kassa genehmigt werden und solang es Leute im AKH gibt die, die Meinung vertreten es gäbe die Neuesten und Modernsten Techniken in Österreich (Vorallem für Transmännern *ironie*). Werden sich die Krankenkassen darauf beziehen und sich scheuen eine OP im Ausland zu zahlen.
Aber genau das soll doch diese EU-Verordnung regeln - also dass sich die nationalen Krakas nicht mehr auf "eigene Modernität" ausreden können... Deshalb sollte es - so Verordnung in Kraft - leichter sein...
In dem von dir zitierten Medienbericht war allerdings die Rede von einer Richtlinie, nicht von einer Verordnung. Die EU-Verordnung entspricht dem nationalen Gesetz, ist also unmittelbar im gesamten EU-Raum anwendbar (Probleme entstehen höchstens durch Unschärfen der Übersetzung). Eine EU-Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden, ist also nur eine Art Rahmen mit mehr oder weniger breitem Spielraum für die nationale Rechtssetzung. Auf eine Richtlinie kann man sich als Bürgerin oder Bürger auch nur ausnahmsweise direkt berufen.
- Sag' Du mir, in welche Schublade ich passe! -