Beitrag #3
23.05.2013, 00:04
(22.05.2013, 15:51)iris_evenstar schrieb: [hier gekürzt] Leicht wird es wohl nicht werden, aber ich werde alles versuchen, was in meiner Macht liegt. Ebenso hoffe ich auf eine Erleichterung der Situation durch die Richtlinie zur freien Arztwahl innerhalb der EU, welche ja im Oktober in Kraft tritt. Und Zeit zum Verhandeln habe ich ja, denn Dr. Schaff hat ohnehin Wartezeiten um die 1 1/2 Jahre...
Ich halte euch auf dem Laufenden!
Tatsächlich endet am 25. Oktober 2013 die Frist zur Umsetzung folgender EU-Richtlinie in nationales Recht:
RICHTLINIE 2011/24/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, Abl. L 88 S. 45-65
Sollten in Österreich bis dahin noch Umsetzungslücken bestehen, kann man sich, z.B. vor einem österreichischen Gericht in einer Leistungsklage gegen einen Sozialversicherungsträger, auch direkt auf ausreichend konkretisierte, aus der Richtlinie ableitbare Rechte berufen. Ob das so ist, darüber lässt sich in viele Fällen natürlich trefflich streiten!
Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der natürlich hier alles andere als unparteiisch ist, hat nicht viel Umsetzungsbedarf gesehen:
Artikel: "Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung" von MMag. Herta Baumann, Soziale Sicherheit, Nr. 4/2011, S. 183 ff
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