Beitrag #2
23.05.2013, 11:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2013, 12:23 von iris_evenstar.)
Du kannst nur dann einen Vornamen deines Identitätsgeschlechts annehmen, wenn vorher eine Personenstandsänderung durchgeführt wurde. Für diese brauchst du ein psychiatrisches Gutachten, das die Diagnose "Transidentität" beinhaltet, bescheinigt, dass ein Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht besteht, das sich voraussichtlich nicht mehr ändern wird, sowie dass sich dein äußeres Erscheinungsbild deutlich dem Identitätsgeschlecht angenähert hat.
Ansonsten kannst du nur einen "geschlechtsneutralen" Vornamen (siehe hier für eine Liste: http://www.transx.at/Pub/Recht_Namensliste.php ) annehmen. Für einen solchen kannst du als Gründe anführen, dass der bisherige "lächerlich oder anstößig" wirkt, sowie den Grund, den du ohnehin schon erwähnt hast (unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht oder in sozialen Beziehungen).
Siehe auch hier: http://www.transx.at/Pub/Recht_Vornamen.php
Ansonsten kannst du nur einen "geschlechtsneutralen" Vornamen (siehe hier für eine Liste: http://www.transx.at/Pub/Recht_Namensliste.php ) annehmen. Für einen solchen kannst du als Gründe anführen, dass der bisherige "lächerlich oder anstößig" wirkt, sowie den Grund, den du ohnehin schon erwähnt hast (unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht oder in sozialen Beziehungen).
Siehe auch hier: http://www.transx.at/Pub/Recht_Vornamen.php
*** Bitte keine Anfragen mehr bezüglich OP-Bilder von Dr. Schaff. Ich versende diese schon lange nicht mehr. Vielen Dank! ***