Frage Antrag Vornamen-Änderung
RE: Frage Antrag Vornamen-Änderung
Beitrag #4
(23.05.2013, 12:51)Yuna schrieb: Natürlich steht es dir dann frei, welchen Namen du wählst. Das mit der Liste der geschclechtsneutralen Vornamen stimmt nicht (mehr).

Doch, das stimmt noch genauso, wie ich es geschrieben habe: Entweder

- Personenstandsänderung + Name, der dem Identitätsgeschlecht entspricht oder
- geschlechtsneutraler Name (ohne Personenstandsänderung).

Denn im § 3.1.7 des Namensänderungsgesetzes steht: "Die Änderung des Familiennamens oder Vornamens darf nicht bewilligt werden, wenn [...] der beantragte Vorname nicht gebräuchlich ist oder als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht". D.h. ohne Personenstandsänderung wird nur ein geschlechtsneutraler Name als neuer Vorname akzeptiert.
*** Bitte keine Anfragen mehr bezüglich OP-Bilder von Dr. Schaff. Ich versende diese schon lange nicht mehr. Vielen Dank! ***
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Frage Antrag Vornamen-Änderung - von Lian - 23.05.2013, 11:22
RE: Frage Antrag Vornamen-Änderung - von Yuna - 23.05.2013, 12:51
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