Beitrag #4
23.05.2013, 13:10
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.05.2013, 13:20 von iris_evenstar.)
(23.05.2013, 12:51)Yuna schrieb: Natürlich steht es dir dann frei, welchen Namen du wählst. Das mit der Liste der geschclechtsneutralen Vornamen stimmt nicht (mehr).
Doch, das stimmt noch genauso, wie ich es geschrieben habe: Entweder
- Personenstandsänderung + Name, der dem Identitätsgeschlecht entspricht oder
- geschlechtsneutraler Name (ohne Personenstandsänderung).
Denn im § 3.1.7 des Namensänderungsgesetzes steht: "Die Änderung des Familiennamens oder Vornamens darf nicht bewilligt werden, wenn [...] der beantragte Vorname nicht gebräuchlich ist oder als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht". D.h. ohne Personenstandsänderung wird nur ein geschlechtsneutraler Name als neuer Vorname akzeptiert.
*** Bitte keine Anfragen mehr bezüglich OP-Bilder von Dr. Schaff. Ich versende diese schon lange nicht mehr. Vielen Dank! ***