Kostenübernahme einer GaOP im Ausland durch die SVA?
RE: Kostenübernahme einer GaOP im Ausland durch die SVA?
Beitrag #9
(23.05.2013, 09:36)iris_evenstar schrieb:
(22.05.2013, 19:10)Yuna schrieb: Denn ich würde mich dann sofort um Gutachten kümmern und wie genau unsere OP MEthoden aussehen und werde dann alles bestätigen lassen, dass es sehr viel modernere und bessere Methoden gibt.

Wer soll diese Gutachten denn verfassen?

Im Verwaltungsverfahren betreffend einen Leistungsanspruch wie Kostenersatz gegen den Sozialversicherungsträger (z.B. die SVA) muss der Sozialversicherungsträger von Amts wegen die entsprechenden Beweise aufnehmen. Also würde hier erst einmal ein/e Ärztin/Arzt im Dienste des Sozialversicherungsträgers den Befund aufnehmen und ein Gutachten erstatten. Wenn man dann einen abschlägigen Bescheid erhält und dagegen Klage beim Sozialgericht einbringt, wird das Gericht bei Bedarf eine/n allgemein beeidete/n und gerichtlich zertifizierte/n Sachverständige/n aus dem entsprechenden (medizinischen) Fach zur/zum Gerichtssachverständigen bestellen und mit einem Gutachten beauftragen. Die/Der sieht natürlich auch die Verwaltungsakten des Sozialversicherungsträgers und kann auf Einwände gegen das erste Gutachten eingehen.

Ein Beweis betreffend den Stand der medizinischen Wissenschaft, insbesondere der chirurgischen Technik, noch dazu in einem absoluten "Orchideenfach" wie der gaOP, ist meiner Einschätzung nach eine heikle und hoch riskante Sache. Es gibt wahrscheinlich in ganz Österreich fünf bis zehn Ärztinnen/Ärzte, die davon wirklich etwas verstehen, und ich habe keine Ahnung, ob auch nur eine/r davon regelmäßig als Gerichtssachverständige/r tätig wird. Rechnet euch dabei die Chance aus, dass etwa ein Dr. A*** als Gutachter die Aussage machen würde, dass seine OP-Technik "nicht mehr dem neuesten Stand der plastischen Chirurgie" entspricht (Anmerkung: Ich weiß, dass diese Frage umstritten ist!). Ein solcher Prozess müsste regelrecht als Musterverfahren gut vorbereitet und orchestriert werden, z.B. mit einem Privatgutachten einer (ausländischen) medizinischen Kapazität, das die Meinung der Klägerin bekräftigt. So etwas kostet natürlich, und Erfolgsgarantie gibt es trotzdem keine.
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RE: Kostenübernahme einer GaOP im Ausland durch die SVA? - von Mike-Tanja - 24.05.2013, 12:34

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